Artikel 13 — Transparenz und Bereitstellung von Informationen für die Betreiber

KI-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1689

Was sagt KI-Verordnung Artikel 13?

Kurze Antwort, direkt aus dem amtlichen Wortlaut

(1) Hochrisiko-KI-Systeme werden so konzipiert und entwickelt, dass ihr Betrieb hinreichend transparent ist, damit die Betreiber die Ausgaben eines Systems angemessen interpretieren und verwenden können.

Quelle: KI-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1689, gelesen am 2026-08-14.

Im RechtsaktEU 2024/1689
KapitelIII · Hochrisiko-KI-Systeme
CELEX32024R1689
Gelesen am2026-08-14

Amtlicher Wortlaut

Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.

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(1) Hochrisiko-KI-Systeme werden so konzipiert und entwickelt, dass ihr Betrieb hinreichend transparent ist, damit die Betreiber die Ausgaben eines Systems angemessen interpretieren und verwenden können. Die Transparenz wird auf eine geeignete Art und in einem angemessenen Maß gewährleistet, damit die Anbieter und Betreiber ihre in Abschnitt 3 festgelegten einschlägigen Pflichten erfüllen können.

(2) Hochrisiko-KI-Systeme werden mit Betriebsanleitungen in einem geeigneten digitalen Format bereitgestellt oder auf andere Weise mit Betriebsanleitungen versehen, die präzise, vollständige, korrekte und eindeutige Informationen in einer für die Betreiber relevanten, barrierefrei zugänglichen und verständlichen Form enthalten.

(3) Die Betriebsanleitungen enthalten mindestens folgende Informationen:

a) den Namen und die Kontaktangaben des Anbieters sowie gegebenenfalls seines Bevollmächtigten;

b) die Merkmale, Fähigkeiten und Leistungsgrenzen des Hochrisiko-KI-Systems, einschließlich

i) seiner Zweckbestimmung,

ii) des Maßes an Genauigkeit — einschließlich diesbezüglicher Metriken —, Robustheit und Cybersicherheit gemäß Artikel 15, für das das Hochrisiko-KI-System getestet und validiert wurde und das zu erwarten ist, sowie aller bekannten und vorhersehbaren Umstände, die sich auf das erwartete Maß an Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit auswirken können;

Der Artikel wird im amtlichen Wortlaut fortgesetzt.

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Entscheidungshilfe

Wer ist betroffen?

  • Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen gegenüber den Betreibern, die sie verwenden. (Art. 13(1)–(2))

Fragen und Antworten

Was bedeutet Transparenz bei Hochrisiko-Systemen? Das System muss so gestaltet sein, dass Betreiber seine Ausgaben interpretieren und angemessen verwenden können. (Art. 13(1))

Muss eine Betriebsanleitung beigefügt werden? Ja, in geeignetem digitalem oder sonstigem Format, mit präzisen, vollständigen, korrekten und eindeutigen Informationen, die für Betreiber relevant, zugänglich und verständlich sind. (Art. 13(2))

Was muss die Betriebsanleitung enthalten? Unter anderem die Identität des Anbieters, die Zweckbestimmung, Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit, bekannte Risiken, Maßnahmen zur menschlichen Aufsicht, die erwartete Lebensdauer und die Protokollierung. (Art. 13(3))

Pflichten

WerWasAb
AnbieterBetriebsanleitung mit den in Artikel 13(3) genannten Inhalten bereitstellen. (Art. 13(2)–(3))2. Dezember 2027 (Systeme nach Anhang III); 2. August 2028 (Systeme nach Anhang I)

Risiko

Verstoß gegen Anbieterpflichten nach Artikel 16, zu denen Artikel 13 gehört: Geldbuße bis 15 Mio. EUR oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. (Art. 99(4)(a))

Häufigster Fehler

Artikel 13 mit Artikel 50 zu verwechseln. Artikel 13 betrifft Informationen an den Betreiber, Artikel 50 Informationen an die betroffenen Menschen. (Art. 13 / 50)

Häufigste Sanktion

Noch keine veröffentlichte Aufsichtsentscheidung zu diesem Artikel. Geldbußen nach der KI-Verordnung sind ab dem 2. August 2025 möglich (Art. 113).

Maßnahmen

  1. Betrifft uns das: nur wenn wir ein Hochrisiko-System anbieten.
  2. Was müssen wir tun: Betriebsanleitung zu jedem Punkt aus Artikel 13(3) schreiben.
  3. Was kostet ein Fehler: bis 15 Mio. EUR oder 3 % des Umsatzes.

Geprüft am amtlichen Text: 2026-10-12

Der Wortlaut ist aus der amtlichen Quelle zitiert und ist keine Rechtsberatung. Ein nationales Gericht liest die Sprachfassung, die in seiner Jurisdiktion bindet.

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