P2B-Verordnung, Verordnung (EU) 2019/1150
Bedingungen, Ranking und Beschwerdewege für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten.
Wofür wir ihn lesen
Der Rechtsakt hinter den Marktplatzseiten: was eine Plattform einem gewerblichen Verkäufer über Bedingungen, Ranking und Sperrung mitteilen muss.
Identität
| Art | Verordnung |
| Kennung | EU 2019/1150 |
| CELEX | 32019R1150 |
| Angenommen | 2019-06-20 |
| In Kraft | 2019-07-31 |
| Gilt ab | 2020-07-12 |
19 Artikel im Basisrechtsakt
Aufbau
Der Kapitelaufbau dieses Rechtsakts ist noch nicht im Register erfasst. Der amtliche Text führt ihn.
Artikel
19 Artikel sind im Register gelesen, mit je einer Adresse.
- 1 · Gegenstand und Anwendungsbereich
- 2 · Begriffsbestimmungen
- 3 · Allgemeine Geschäftsbedingungen
- 4 · Einschränkung, Aussetzung und Beendigung
- 5 · Ranking
- 6 · Nebenwaren und -dienstleistungen
- 7 · Differenzierte Behandlung
- 8 · Besondere Vertragsbestimmungen
- 9 · Datenzugang
- 10 · Einschränkung der Möglichkeit, andere Bedingungen auf anderem Wege anzubieten
- 11 · Internes Beschwerdemanagementsystem
- 12 · Mediation
- 13 · Spezialisierte Mediatoren
- 14 · Klageeinreichung vor Gericht durch repräsentative Organisationen oder Verbände und durch öffentliche Stellen
- 15 · Durchsetzung
- 16 · Überwachung
- 17 · Verhaltenskodex
- 18 · Überprüfung
- 19 · Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Sprachfassungen
EUR-Lex veröffentlicht den Rechtsakt in allen Amtssprachen. Dies sind die direkten Adressen für die Sprachen dieser Website.
Norwegisch ist keine EU-Amtssprache. Norwegische Leser nutzen das nationale Register.
Nationales Recht
Eine Zeile je Land. Eine Zeile besteht nur, wenn eine Primärquelle gelesen wurde, sonst wird das nationale Register verlinkt.
| Nationales Recht | Kennung | Amtlicher Text |
|---|---|---|
| Schweden: Zeile noch nicht gelesen | — | Nationales Register |
| Norwegen: Zeile noch nicht gelesen | — | Nationales Register |
| Dänemark: Zeile noch nicht gelesen | — | Nationales Register |
| Finnland: Zeile noch nicht gelesen | — | Nationales Register |
| Deutschland: Zeile noch nicht gelesen | — | Nationales Register |
| Vereinigtes Königreich: Außerhalb dieser Rechtsordnung | — | Nationales Register |
Nationale Umsetzungsmaßnahmen bei EUR-Lex
Aufsicht
Amtlicher Text
Für wen gilt das
Das Register nennt fünf Rollen. Öffnen Sie eine Rolle, um die Pflichten dieses Rechtsakts zu sehen, jede Zeile mit Artikel und Quelle.
Gilt das für uns?
- Do ai governance rules apply to an online marketplace?
- Do personal data rules apply to an online marketplace?
- Do cross-border data rules apply to an online marketplace?
- Do cybersecurity rules apply to an online marketplace?
- Do health data rules apply to an online marketplace?
- Do online platforms rules apply to an online marketplace?
Alle Rollen im Register · Alle Fragen nach Rolle
EU-Statistik zu diesem Rechtsakt
- Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Art. 5): Buchungsplattformen müssen erklären, wie sie Hotels und Gastgeber reihen.
EU-Rechtsakte, gelesen bis hinunter zum nationalen Recht
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