P2B-Verordnung — Verordnung (EU) 2019/1150

Bedingungen, Ranking und Beschwerdewege für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten.

Wofür wir ihn lesen

Der Rechtsakt hinter den Marktplatzseiten: was eine Plattform einem gewerblichen Verkäufer über Bedingungen, Ranking und Sperrung mitteilen muss.

Identität

ArtVerordnung
KennungEU 2019/1150
CELEX32019R1150
Angenommen2019-06-20
In Kraft2019-07-31
Gilt ab2020-07-12

19 Artikel im Basisrechtsakt

Aufbau

Der Kapitelaufbau dieses Rechtsakts ist noch nicht im Register erfasst. Der amtliche Text führt ihn.

Sprachfassungen

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Nationales Recht

Eine Zeile je Land. Eine Zeile besteht nur, wenn eine Primärquelle gelesen wurde, sonst wird das nationale Register verlinkt.

Nationales RechtKennungAmtlicher Text
Schweden: Zeile noch nicht gelesen Nationales Register
Norwegen: Zeile noch nicht gelesen Nationales Register
Dänemark: Zeile noch nicht gelesen Nationales Register
Finnland: Zeile noch nicht gelesen Nationales Register
Deutschland: Zeile noch nicht gelesen Nationales Register
Vereinigtes Königreich: Außerhalb dieser Rechtsordnung Nationales Register

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Aufsicht

Amtlicher Text

EUR-Lex · EU 2019/1150

EU-Rechtsakte, gelesen bis hinunter zum nationalen Recht

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