Gilt die gesetzliche Gewährleistung beim Kauf von Privatpersonen?

Nein. Die EU-Gewährleistung erfasst Käufe, bei denen der Verkäufer gewerblich handelt. Ein Kauf von einer anderen Privatperson, etwa über ein Kleinanzeigenportal, fällt nicht unter diese Regeln.

Prüfen Sie vor dem Kauf, ob der Verkäufer auf einem Marktplatz ein Unternehmen oder eine Privatperson ist, Online-Marktplätze müssen das angeben. Nationales Vertragsrecht kann bei Privatkäufen dennoch einen gewissen Schutz bieten.

Richtlinie (EU) 2019/771 (Warenkauf-Richtlinie), Artikel 2(3), Artikel 3(1) · Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherbehörden

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