Artikel 54 — Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Digital Markets Act — Verordnung (EU) 2022/1925
| Im Rechtsakt | EU 2022/1925 |
| Kapitel | VI · Final provisions |
| CELEX | 32022R1925 |
| Gelesen am | 2026-08-14 |
Amtlicher Wortlaut
Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 2. Mai 2023.
Artikel 3 Absätze 6 und 7 und die Artikel 40, 46, 47, 48, 49 und 50 gelten jedoch ab dem 1. November 2022, und die Artikel 42 und 43 gelten ab dem 25. Juni 2023.
Liegt das Datum des 25. Juni 2023 jedoch vor dem in Unterabsatz 2 des vorliegenden Artikels genannten Datum des Geltungsbeginns, so wird die Anwendung der Artikel 42 und 43 bis zu dem in Unterabsatz 2 des vorliegenden Artikels genannten Datum des Geltungsbeginns verschoben.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Straßburg am 14. September 2022.
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Der Wortlaut ist aus der amtlichen Quelle zitiert und ist keine Rechtsberatung. Ein nationales Gericht liest die Sprachfassung, die in seiner Jurisdiktion bindet.
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