Artikel 48 — Festlegung von Normen
Digital Markets Act, Verordnung (EU) 2022/1925
Was sagt DMA Artikel 48?
Kurze Antwort, direkt aus dem amtlichen Wortlaut
Soweit angemessen und erforderlich, kann die Kommission die europäischen Normungsgremien beauftragen, die Umsetzung der in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen durch die Entwicklung geeigneter Normen zu erleichtern.
Quelle: Digital Markets Act, Verordnung (EU) 2022/1925, gelesen am 2026-08-14.
| Im Rechtsakt | EU 2022/1925 |
| Kapitel | VI · Schlussbestimmungen |
| CELEX | 32022R1925 |
| Gelesen am | 2026-08-14 |
Amtlicher Wortlaut
Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.
Soweit angemessen und erforderlich, kann die Kommission die europäischen Normungsgremien beauftragen, die Umsetzung der in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen durch die Entwicklung geeigneter Normen zu erleichtern.
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Diese Artikel tragen dieselbe amtliche Überschrift. Der Wortlaut ist nicht gleich; lesen Sie jeden Text bei seiner Quelle.
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