Artikel 48 — Festlegung von Normen

Digital Markets Act, Verordnung (EU) 2022/1925

Was sagt DMA Artikel 48?

Kurze Antwort, direkt aus dem amtlichen Wortlaut

Soweit angemessen und erforderlich, kann die Kommission die europäischen Normungsgremien beauftragen, die Umsetzung der in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen durch die Entwicklung geeigneter Normen zu erleichtern.

Quelle: Digital Markets Act, Verordnung (EU) 2022/1925, gelesen am 2026-08-14.

Im RechtsaktEU 2022/1925
KapitelVI · Schlussbestimmungen
CELEX32022R1925
Gelesen am2026-08-14

Amtlicher Wortlaut

Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.

Soweit angemessen und erforderlich, kann die Kommission die europäischen Normungsgremien beauftragen, die Umsetzung der in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen durch die Entwicklung geeigneter Normen zu erleichtern.

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