Artikel 8 — Keine allgemeine Verpflichtung zur Überwachung oder aktiven Nachforschung
Digital Services Act — Verordnung (EU) 2022/2065
| Im Rechtsakt | EU 2022/2065 |
| Kapitel | II · Liability of providers of intermediary services |
| CELEX | 32022R2065 |
| Gelesen am | 2026-08-14 |
Amtlicher Wortlaut
Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.
Anbietern von Vermittlungsdiensten wird keine allgemeine Verpflichtung auferlegt, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hindeuten.
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