Artikel 72 — Verfahrensweise
DSGVO, Verordnung (EU) 2016/679
Was sagt DSGVO Artikel 72?
Kurze Antwort, direkt aus dem amtlichen Wortlaut
(1) Sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, fasst der Ausschuss seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder. (2) Der Ausschuss gibt sich mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder eine Geschäftsordnung und legt seine Arbeitsweise fest.
Quelle: DSGVO, Verordnung (EU) 2016/679, gelesen am 2026-08-14.
| Im Rechtsakt | EU 2016/679 |
| Kapitel | VII · Zusammenarbeit und Kohärenz |
| CELEX | 32016R0679 |
| Gelesen am | 2026-08-14 |
Amtlicher Wortlaut
Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.
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(1) Sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, fasst der Ausschuss seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder.
(2) Der Ausschuss gibt sich mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder eine Geschäftsordnung und legt seine Arbeitsweise fest.
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