Artikel 1 — Gegenstand und Ziele

Verordnung (EU) 2018/1725 — Datenschutz für EU-Organe

Im RechtsaktEU 2018/1725
CELEX32018R1725
Gelesen am2026-08-14

Amtlicher Wortlaut

Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.

(1) Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Union sowie Vorschriften zum freien Verkehr personenbezogener Daten untereinander oder mit sonstigen Empfängern, die in der Union niedergelassen sind.

(2) Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.

(3) Der Europäische Datenschutzbeauftragte überwacht die Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung auf alle Verarbeitungen durch Organe und Einrichtungen der Union.

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