Verordnung (EU) 2018/1725 — Datenschutz für EU-Organe

Die Regeln, die der Europäische Datenschutzbeauftragte anwendet.

Wofür wir ihn lesen

Der Rechtsakt für die EU-Organe, aus denen wir lesen, damit ein Leser sieht, welchen Regeln die Quelle selbst unterliegt.

Identität

ArtVerordnung
KennungEU 2018/1725
CELEX32018R1725
Angenommen2018-10-23
In Kraft2018-12-11
Gilt ab2018-12-11

99 Artikel im Basisrechtsakt

Aufbau

Der Kapitelaufbau dieses Rechtsakts ist noch nicht im Register erfasst. Der amtliche Text führt ihn.

Artikel

101 Artikel sind im Register gelesen, mit je einer Adresse.

Sprachfassungen

EUR-Lex veröffentlicht den Rechtsakt in allen Amtssprachen. Dies sind die direkten Adressen für die Sprachen dieser Website.

Norwegisch ist keine EU-Amtssprache. Norwegische Leser nutzen das nationale Register.

Nationales Recht

Eine Zeile je Land. Eine Zeile besteht nur, wenn eine Primärquelle gelesen wurde, sonst wird das nationale Register verlinkt.

Nationales RechtKennungAmtlicher Text
Schweden: Außerhalb dieser Rechtsordnung Nationales Register
Norwegen: Außerhalb dieser Rechtsordnung Nationales Register
Dänemark: Außerhalb dieser Rechtsordnung Nationales Register
Finnland: Außerhalb dieser Rechtsordnung Nationales Register
Deutschland: Außerhalb dieser Rechtsordnung Nationales Register
Vereinigtes Königreich: Außerhalb dieser Rechtsordnung Nationales Register

Nationale Umsetzungsmaßnahmen bei EUR-Lex

Aufsicht

Amtlicher Text

EUR-Lex · EU 2018/1725

EU-Rechtsakte, gelesen bis hinunter zum nationalen Recht

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