Verordnung (EU) 2018/1725 — Datenschutz für EU-Organe
Die Regeln, die der Europäische Datenschutzbeauftragte anwendet.
Wofür wir ihn lesen
Der Rechtsakt für die EU-Organe, aus denen wir lesen, damit ein Leser sieht, welchen Regeln die Quelle selbst unterliegt.
Identität
| Art | Verordnung |
| Kennung | EU 2018/1725 |
| CELEX | 32018R1725 |
| Angenommen | 2018-10-23 |
| In Kraft | 2018-12-11 |
| Gilt ab | 2018-12-11 |
99 Artikel im Basisrechtsakt
Aufbau
Der Kapitelaufbau dieses Rechtsakts ist noch nicht im Register erfasst. Der amtliche Text führt ihn.
Artikel
101 Artikel sind im Register gelesen, mit je einer Adresse.
- 1 · Gegenstand und Ziele
- 2 · Anwendungsbereich
- 3 · Begriffsbestimmungen
- 4 · Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- 5 · Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- 6 · Verarbeitung zu einem anderen kompatiblen Zweck
- 7 · Bedingungen für die Einwilligung
- 8 · Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft
- 9 · Übermittlungen personenbezogener Daten an in der Union niedergelassene Empfänger, die nicht Organe oder Einrichtungen der Union sind
- 10 · Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- 11 · Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten
- 12 · Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist
- 13 · Garantien in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
- 14 · Transparente Informationen, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
- 15 · Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
- 16 · Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
- 17 · Auskunftsrecht der betroffenen Person
- 18 · Recht auf Berichtigung
- 19 · Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
- 20 · Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- 21 · Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
- 22 · Recht auf Datenübertragbarkeit
- 23 · Widerspruchsrecht
- 24 · Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling
- 25 · Beschränkungen
- 26 · Verantwortung des Verantwortlichen
- 27 · Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- 28 · Gemeinsam Verantwortliche
- 29 · Auftragsverarbeiter
- 30 · Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
- 31 · Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- 32 · Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten
- 33 · Sicherheit der Verarbeitung
- 34 · Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an den Europäischen Datenschutzbeauftragten
- 35 · Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
- 36 · Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation
- 37 · Schutz von Informationen, die an Endeinrichtungen der Nutzer übertragen werden, dort gespeichert werden, sich darauf beziehen, dort verarbeitet werden oder daraus erhoben werden
- 38 · Nutzerverzeichnisse
- 39 · Datenschutz-Folgenabschätzung
- 40 · Vorherige Konsultation
- 41 · Unterrichtung und Konsultation
- 42 · Legislative Konsultation
- 43 · Benennung eines Datenschutzbeauftragten
- 44 · Stellung des Datenschutzbeauftragten
- 45 · Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- 46 · Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung
- 47 · Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
- 48 · Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien
- 49 · Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung
- 50 · Ausnahmen für bestimmte Fälle
- 51 · Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten
- 52 · Europäischer Datenschutzbeauftragter
- 53 · Ernennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten
- 54 · Regelungen und allgemeine Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten, Personal und finanzielle Mittel
- 55 · Unabhängigkeit
- 56 · Verschwiegenheitspflicht
- 57 · Aufgaben
- 58 · Befugnisse
- 59 · Pflicht der Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter zur Stellungnahme zu mutmaßlichen Verstößen
- 60 · Tätigkeitsbericht
- 61 · Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und den nationalen Aufsichtsbehörden
- 62 · Koordinierte Aufsicht durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten und die nationalen Aufsichtsbehörden
- 63 · Recht auf Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten
- 64 · Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf
- 65 · Recht auf Schadenersatz
- 66 · Geldbußen
- 67 · Vertretung betroffener Personen
- 68 · Beschwerden des Personals der Union
- 69 · Sanktionen
- 70 · Anwendungsbereich des Kapitels
- 71 · Grundsätze für die Verarbeitung operativer personenbezogener Daten
- 72 · Rechtmäßigkeit der Verarbeitung operativer personenbezogener Daten
- 73 · Unterscheidung verschiedener Kategorien betroffener Personen
- 74 · Unterscheidung zwischen operativen personenbezogenen Daten und Überprüfung der Qualität der operativen personenbezogenen Daten
- 75 · Besondere Verarbeitungsbedingungen
- 76 · Verarbeitung besonderer Kategorien operativer personenbezogener Daten
- 77 · Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling
- 78 · Mitteilungen und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
- 79 · Der betroffenen Person zur Verfügung zu stellende oder zu erteilende Informationen
- 80 · Auskunftsrecht der betroffenen Person
- 81 · Einschränkung des Auskunftsrechts
- 82 · Recht auf Berichtigung oder Löschung operativer personenbezogener Daten und Einschränkung der Verarbeitung
- 83 · Auskunftsrecht in strafrechtlichen Ermittlungen und Strafverfahren
- 84 · Ausübung von Rechten durch die betroffene Person und Prüfung durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten
- 85 · Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- 86 · Gemeinsam Verantwortliche
- 87 · Auftragsverarbeiter
- 88 · Protokollierung
- 89 · Datenschutz-Folgenabschätzung
- 90 · Vorherige Konsultation des Europäischen Datenschutzbeauftragten
- 91 · Sicherheit der Verarbeitung operativer personenbezogener Daten
- 92 · Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an den Europäischen Datenschutzbeauftragten
- 93 · Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
- 94 · Übermittlung operativer personenbezogener Daten an Drittländer und internationale Organisationen
- 95 · Geheimhaltung von gerichtlichen Ermittlungen und Strafverfahren
- 96 · Ausschussverfahren
- 97 · Überprüfungsklausel
- 98 · Überprüfung von Rechtsakten der Union
- 99 · Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG
- 100 · Übergangsmaßnahmen
- 101 · Inkrafttreten und Anwendung
Sprachfassungen
EUR-Lex veröffentlicht den Rechtsakt in allen Amtssprachen. Dies sind die direkten Adressen für die Sprachen dieser Website.
Norwegisch ist keine EU-Amtssprache. Norwegische Leser nutzen das nationale Register.
Nationales Recht
Eine Zeile je Land. Eine Zeile besteht nur, wenn eine Primärquelle gelesen wurde, sonst wird das nationale Register verlinkt.
| Nationales Recht | Kennung | Amtlicher Text |
|---|---|---|
| Schweden: Außerhalb dieser Rechtsordnung | — | Nationales Register |
| Norwegen: Außerhalb dieser Rechtsordnung | — | Nationales Register |
| Dänemark: Außerhalb dieser Rechtsordnung | — | Nationales Register |
| Finnland: Außerhalb dieser Rechtsordnung | — | Nationales Register |
| Deutschland: Außerhalb dieser Rechtsordnung | — | Nationales Register |
| Vereinigtes Königreich: Außerhalb dieser Rechtsordnung | — | Nationales Register |
Nationale Umsetzungsmaßnahmen bei EUR-Lex
Aufsicht
Amtlicher Text
EU-Rechtsakte, gelesen bis hinunter zum nationalen Recht
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