Artikel 45 — Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Verordnung (EU) 2018/1725, Datenschutz für EU-Organe

Was sagt EU-Datenschutzverordnung Artikel 45?

Kurze Antwort, direkt aus dem amtlichen Wortlaut

(1) Dem Datenschutzbeauftragten obliegen folgende Aufgaben: a) Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung sowie nach sonstigen Datenschutzbestimmungen der Union, b) Gewährleistung der …

Quelle: Verordnung (EU) 2018/1725, Datenschutz für EU-Organe, gelesen am 2026-08-14.

Im RechtsaktEU 2018/1725
CELEX32018R1725
Gelesen am2026-08-14

Amtlicher Wortlaut

Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.

Zu einem Absatz springen: Absatz 1 · Absatz 2 · Absatz 3 · Absatz 4 · Absatz 5 · Absatz 6

(1) Dem Datenschutzbeauftragten obliegen folgende Aufgaben:

a) Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung sowie nach sonstigen Datenschutzbestimmungen der Union,

b) Gewährleistung der internen Anwendung dieser Verordnung auf unabhängige Weise; Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung, anderer geltender Vorschriften des Unionsrechts, die Datenschutzbestimmungen enthalten, sowie von Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und der Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen,

c) Sicherstellung der Unterrichtung betroffener Personen über ihre Rechte und Pflichten nach dieser Verordnung,

d) Beratung — auf Anfrage — im Zusammenhang mit der Notwendigkeit einer Meldung oder Benachrichtigung nach den Artikeln 34 und 35 im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten,

e) Beratung — auf Anfrage — im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Artikel 39 und Konsultation des Europäischen Datenschutzbeauftragten, wenn Zweifel an der Notwendigkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung bestehen,

Der Artikel wird im amtlichen Wortlaut fortgesetzt.

Artikel auf EUR-Lex öffnen

Dieselbe Regel in anderen Rechtsakten

Diese Artikel tragen dieselbe amtliche Überschrift. Der Wortlaut ist nicht gleich; lesen Sie jeden Text bei seiner Quelle.

Der Wortlaut ist aus der amtlichen Quelle zitiert und ist keine Rechtsberatung. Ein nationales Gericht liest die Sprachfassung, die in seiner Jurisdiktion bindet.

Zurück zum Rechtsakt · EU-Rechtsakte, gelesen bis hinunter zum nationalen Recht

ExploreWorldAI is operated by Valkiv Ventures AB (Reg. no. 556995-1311), Kungsgatan 8, 111 43 Stockholm, Sweden. EU-hosted, with data processing assessed against the GDPR. Contact: hello@exploreworldai.com.

Machine-readable summaries for AI agents: /llms.txt and /llms-full.txt.