Artikel 92 — Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an den Europäischen Datenschutzbeauftragten
Verordnung (EU) 2018/1725 — Datenschutz für EU-Organe
| Im Rechtsakt | EU 2018/1725 |
| CELEX | 32018R1725 |
| Gelesen am | 2026-08-14 |
Amtlicher Wortlaut
Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.
(1) Der Verantwortliche meldet eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten, es sei denn, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen. Erfolgt die Meldung an den Europäischen Datenbeauftragten nicht binnen 72 Stunden, so ist ihr eine Begründung für die Verzögerung beizufügen.
(2) Die Meldung nach Absatz 1 enthält zumindest folgende Informationen:
a) eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien operativer personenbezogener Daten und der ungefähren Zahl der betroffenen operativen personenbezogenen Datensätze,
b) Name und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten,
c) eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten,
d) eine Beschreibung der vom Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls der Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
(3) Wenn und soweit die in Absatz 2 genannten Informationen nicht zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, können diese Informationen ohne unangemessene weitere Verzögerung schrittweise zur Verfügung gestellt werden.
Der Artikel wird im amtlichen Wortlaut fortgesetzt.
Der Wortlaut ist aus der amtlichen Quelle zitiert und ist keine Rechtsberatung. Ein nationales Gericht liest die Sprachfassung, die in seiner Jurisdiktion bindet.
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