Artikel 72 — Rechtmäßigkeit der Verarbeitung operativer personenbezogener Daten

Verordnung (EU) 2018/1725 — Datenschutz für EU-Organe

Im RechtsaktEU 2018/1725
CELEX32018R1725
Gelesen am2026-08-14

Amtlicher Wortlaut

Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.

(1) Die Verarbeitung operativer personenbezogener Daten ist nur rechtmäßig, wenn und soweit die Verarbeitung für die Erfüllung einer Aufgabe durch Einrichtungen und sonstige Stellen der Union bei der Ausübung von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Dritten Teils Titel V Kapitel 4 oder Kapitel 5 AEUV fallen, erforderlich ist und wenn sie sich auf Unionsrecht stützt.

(2) In spezifischen Rechtsakten der Union zur Regelung der Verarbeitung innerhalb des Anwendungsbereichs dieses Kapitels sind zumindest die Ziele der Verarbeitung, die zu verarbeitenden operativen personenbezogenen Daten, die Zwecke der Verarbeitung und die Fristen für die Speicherung der operativen personenbezogenen Daten oder für die regelmäßige Überprüfung, ob die operativen personenbezogenen Daten weiter gespeichert werden müssen, anzugeben.

Artikel auf EUR-Lex öffnen

Der Wortlaut ist aus der amtlichen Quelle zitiert und ist keine Rechtsberatung. Ein nationales Gericht liest die Sprachfassung, die in seiner Jurisdiktion bindet.

Zurück zum Rechtsakt · EU-Rechtsakte, gelesen bis hinunter zum nationalen Recht

ExploreWorldAI is operated by Valkiv Ventures AB (Reg. no. 556995-1311), Kungsgatan 8, 111 43 Stockholm, Sweden. EU-hosted, with data processing assessed against the GDPR. Contact: hello@exploreworldai.com.

Machine-readable summaries for AI agents: /llms.txt and /llms-full.txt.