Artikel 78 — Mitteilungen und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
Verordnung (EU) 2018/1725 — Datenschutz für EU-Organe
| Im Rechtsakt | EU 2018/1725 |
| CELEX | 32018R1725 |
| Gelesen am | 2026-08-14 |
Amtlicher Wortlaut
Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.
(1) Der Verantwortliche trifft alle angemessenen Maßnahmen, um der betroffenen Person alle Informationen gemäß Artikel 79 sowie alle Mitteilungen gemäß den Artikeln 80 bis 84 und 92, die sich auf die Verarbeitung beziehen, in präziser, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln. Die Übermittlung der Informationen erfolgt in einer beliebigen geeigneten Form, wozu auch die elektronische Übermittlung zählt. Grundsätzlich übermittelt der Verantwortliche die Informationen in derselben Form, in der er den Antrag erhalten hat.
(2) Der Verantwortliche erleichtert die Ausübung der der betroffenen Person gemäß den Artikeln 79 bis 84 zustehenden Rechte.
(3) Der Verantwortliche setzt die betroffene Person unverzüglich, in jedem Fall aber spätestens innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags, schriftlich darüber in Kenntnis, wie mit ihrem Antrag verfahren wurde.
(4) Der Verantwortliche stellt die Informationen gemäß Artikel 79 sowie alle gemachten Mitteilungen und getroffenen Maßnahmen gemäß den Artikeln 80 bis 84 und 92 unentgeltlich zur Verfügung. Bei offenkundig unbegründeten oder — insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung — exzessiven Anträgen einer betroffenen Person kann sich der Verantwortliche weigern, aufgrund des Antrags tätig zu werden. Der Verantwortliche hat den Nachweis für den offenkundig unbegründeten oder exzessiven Charakter des Antrags zu erbringen.
Der Artikel wird im amtlichen Wortlaut fortgesetzt.
Der Wortlaut ist aus der amtlichen Quelle zitiert und ist keine Rechtsberatung. Ein nationales Gericht liest die Sprachfassung, die in seiner Jurisdiktion bindet.
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