Artikel 69 — Sanktionen
Verordnung (EU) 2018/1725 — Datenschutz für EU-Organe
| Im Rechtsakt | EU 2018/1725 |
| CELEX | 32018R1725 |
| Gelesen am | 2026-08-14 |
Amtlicher Wortlaut
Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.
Verletzt ein Beamter und sonstiger Bediensteter der Union vorsätzlich oder fahrlässig die in dieser Verordnung festgelegten Pflichten, so können nach den Vorschriften und Verfahren des Statuts Disziplinarstrafen und andere Maßnahmen gegen den Beamten oder sonstigen Bediensteten verhängt werden.
Der Wortlaut ist aus der amtlichen Quelle zitiert und ist keine Rechtsberatung. Ein nationales Gericht liest die Sprachfassung, die in seiner Jurisdiktion bindet.
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