Wie schnell müssen öffentliche Stellen in der EU Rechnungen bezahlen?

Öffentliche Stellen müssen innerhalb von 30 Kalendertagen zahlen. Eine Verlängerung auf höchstens 60 Tage ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und sachlicher Rechtfertigung möglich, öffentlichen Gesundheitseinrichtungen kann das nationale Recht bis zu 60 Tage geben.

Bei Verzug gelten dieselben Verzugszinsen und die Pauschale von 40 Euro wie zwischen Unternehmen.

Richtlinie 2011/7/EU (Zahlungsverzugsrichtlinie), Artikel 4 · Europäische Kommission und die nationalen Gerichte

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