Darf ein Reiseveranstalter den Preis meiner Pauschalreise erhöhen?

Nur wenn der Vertrag es vorsieht, nur wegen Treibstoffkosten, Steuern oder Abgaben oder Wechselkursen und mit Mitteilung spätestens 20 Tage vor Reisebeginn. Übersteigt die Erhöhung 8 % des Gesamtpreises, können Sie ohne Rücktrittsgebühr zurücktreten.

Sinken die Kosten, muss der Vertrag Ihnen auch ein Recht auf Preissenkung geben.

Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie), Artikel 10, Artikel 11 · Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherbehörden

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