Artikel 98 — Ausschussverfahren
KI-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1689
Was sagt KI-Verordnung Artikel 98?
Kurze Antwort, direkt aus dem amtlichen Wortlaut
(1) Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011. (2) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
Quelle: KI-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1689, gelesen am 2026-08-14.
| Im Rechtsakt | EU 2024/1689 |
| Kapitel | XI · Befugnisübertragung und Ausschussverfahren |
| CELEX | 32024R1689 |
| Gelesen am | 2026-08-14 |
Amtlicher Wortlaut
Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.
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(1) Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
(2) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
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Diese Artikel tragen dieselbe amtliche Überschrift. Der Wortlaut ist nicht gleich; lesen Sie jeden Text bei seiner Quelle.
- DSGVO Artikel 93 — Ausschussverfahren
- NIS2 Artikel 39 — Ausschussverfahren
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- DMA Artikel 50 — Ausschussverfahren
Der Wortlaut ist aus der amtlichen Quelle zitiert und ist keine Rechtsberatung. Ein nationales Gericht liest die Sprachfassung, die in seiner Jurisdiktion bindet.
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