Artikel 98 — Ausschussverfahren

KI-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1689

Was sagt KI-Verordnung Artikel 98?

Kurze Antwort, direkt aus dem amtlichen Wortlaut

(1) Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011. (2) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.

Quelle: KI-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1689, gelesen am 2026-08-14.

Im RechtsaktEU 2024/1689
KapitelXI · Befugnisübertragung und Ausschussverfahren
CELEX32024R1689
Gelesen am2026-08-14

Amtlicher Wortlaut

Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.

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(1) Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.

(2) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.

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