Artikel 8 — Inkrafttreten
Omnibus-Richtlinie, Richtlinie (EU) 2019/2161
Was sagt OMNIBUS Artikel 8?
Kurze Antwort, direkt aus dem amtlichen Wortlaut
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Quelle: Omnibus-Richtlinie, Richtlinie (EU) 2019/2161, gelesen am 2026-10-13.
| Im Rechtsakt | EU 2019/2161 |
| CELEX | 32019L2161 |
| Gelesen am | 2026-10-13 |
Amtlicher Wortlaut
Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Dieselbe Regel in anderen Rechtsakten
Diese Artikel tragen dieselbe amtliche Überschrift. Der Wortlaut ist nicht gleich; lesen Sie jeden Text bei seiner Quelle.
- NIS2 Artikel 45 — Inkrafttreten
- ePrivacy Artikel 20 — Inkrafttreten
- PSD2 Artikel 116 — Inkrafttreten
- CRD Artikel 34 — Inkrafttreten
Für wen gilt das
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Gilt das für uns?
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