Artikel 1

Preisangabenrichtlinie, Richtlinie 98/6/EG

Was sagt PRICE-INDICATION Artikel 1?

Kurze Antwort, direkt aus dem amtlichen Wortlaut

Diese Richtlinie regelt die Angabe des Verkaufspreises und des Preises je Maßeinheit bei Erzeugnissen, die Verbrauchern von Händlern angeboten werden; dadurch soll für eine bessere Unterrichtung der Verbraucher gesorgt und ein Preisvergleich erleichtert werden.

Quelle: Preisangabenrichtlinie, Richtlinie 98/6/EG, gelesen am 2026-10-13.

Im RechtsaktEU 98/6
CELEX31998L0006
Gelesen am2026-10-13

Amtlicher Wortlaut

Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.

Diese Richtlinie regelt die Angabe des Verkaufspreises und des Preises je Maßeinheit bei Erzeugnissen, die Verbrauchern von Händlern angeboten werden; dadurch soll für eine bessere Unterrichtung der Verbraucher gesorgt und ein Preisvergleich erleichtert werden.

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