Artikel 84 — Unionsstrukturen zur Unterstützung der Prüfung von KI

KI-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1689

Was sagt KI-Verordnung Artikel 84?

Kurze Antwort, direkt aus dem amtlichen Wortlaut

(1) Die Kommission benennt eine oder mehrere Unionsstrukturen zur Unterstützung der Prüfung von KI, die die Aufgaben gemäß Artikel 21 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2019/1020 im KI-Bereich wahrnehmen.

Quelle: KI-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1689, gelesen am 2026-08-14.

Im RechtsaktEU 2024/1689
KapitelIX · Beobachtung nach dem Inverkehrbringen, Informationsaustausch und Marktüberwachung
CELEX32024R1689
Gelesen am2026-08-14

Amtlicher Wortlaut

Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.

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(1) Die Kommission benennt eine oder mehrere Unionsstrukturen zur Unterstützung der Prüfung von KI, die die Aufgaben gemäß Artikel 21 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2019/1020 im KI-Bereich wahrnehmen.

(2) Unbeschadet der in Absatz 1 genannten Aufgaben leisten die Unionsstrukturen zur Unterstützung der Prüfung von KI auf Anfrage des KI-Gremiums, der Kommission oder der Marktüberwachungsbehörden auch unabhängige technische oder wissenschaftliche Beratung.

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