Artikel 11 — Ausübung des Widerrufsrechts
Verbraucherrechterichtlinie, Richtlinie 2011/83/EU
Was sagt CRD Artikel 11?
Kurze Antwort, direkt aus dem amtlichen Wortlaut
(1) Der Verbraucher informiert den Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen. Der Verbraucher kann zu diesem Zweck entweder a) das Muster-Widerrufsformular des Anhangs I Teil B verwenden oder b) eine entsprechende Erklärung in beliebiger anderer Form abgeben, aus der sein …
Quelle: Verbraucherrechterichtlinie, Richtlinie 2011/83/EU, gelesen am 2026-10-13.
| Im Rechtsakt | EU 2011/83 |
| Kapitel | III · Verbraucherinformationen und Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen |
| CELEX | 32011L0083 |
| Gelesen am | 2026-10-13 |
Amtlicher Wortlaut
Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.
Zu einem Absatz springen: Absatz 1 · Absatz 2 · Absatz 3 · Absatz 4 · Absatz 5 · Absatz 6 · Absatz 7
(1) Der Verbraucher informiert den Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen. Der Verbraucher kann zu diesem Zweck entweder
a) das Muster-Widerrufsformular des Anhangs I Teil B verwenden oder
b) eine entsprechende Erklärung in beliebiger anderer Form abgeben, aus der sein Entschluss zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgeht.
Die Mitgliedstaaten legen für das Muster-Widerrufsformular keine weiteren Formvorschriften außer den in Anhang I Teil B genannten fest.
(2) Die in Artikel 9 Absatz 2 und in Artikel 10 genannte Widerrufsfrist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
(3) Der Unternehmer kann dem Verbraucher zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Möglichkeiten auch die Wahl einräumen, entweder das Muster-Widerrufsformular des Anhangs I Teil B oder eine entsprechende eindeutige Erklärung in beliebiger anderer Form auf der Webseite des Unternehmers elektronisch auszufüllen und abzuschicken. In diesen Fällen hat der Unternehmer dem Verbraucher unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs zu übermitteln.
(4) Die Beweislast für die Ausübung des Widerrufsrechts nach diesem Artikel obliegt dem Verbraucher.
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