Verbraucherrechterichtlinie, Richtlinie 2011/83/EU
Informationspflichten, Widerruf und Lieferung bei Fernabsatzverträgen.
Wofür wir ihn lesen
Der Rechtsakt hinter unseren Fernabsatzseiten: was ein Käufer vor einer Bestellung erfahren muss und wie die Widerrufsfrist zählt.
Identität
| Art | Richtlinie |
| Kennung | EU 2011/83 |
| CELEX | 32011L0083 |
| Angenommen | 2011-10-25 |
| In Kraft | 2011-12-12 |
| Umsetzungsfrist | 2013-12-13 |
35 Artikel im Basisrechtsakt
Aufbau
| Kapitel | Rechtsakt | Artikel |
|---|---|---|
| I | Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich | 1–4 |
| II | Verbraucherinformationen bei anderen als Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen | 5 |
| III | Verbraucherinformationen und Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen | 6–16 |
| IV | Sonstige Verbraucherrechte | 17–22 |
| V | Allgemeine Bestimmungen | 23–29 |
| VI | Schlussbestimmungen | 30–35 |
Die Kapitelüberschriften sind übersetzte Navigationsbezeichnungen. Der amtliche Wortlaut steht in EUR-Lex.
Artikel
35 Artikel sind im Register gelesen, mit je einer Adresse.
- 1 · Gegenstand
- 2 · Begriffsbestimmungen
- 3 · Geltungsbereich
- 4 · Grad der Harmonisierung
- 5 · Informationspflichten bei anderen als Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
- 6 · Informationspflichten bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
- 7 · Formale Anforderungen für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
- 8 · Formale Anforderungen bei Fernabsatzverträgen
- 9 · Widerrufsrecht
- 10 · Nichtaufklärung über das Widerrufsrecht
- 11 · Ausübung des Widerrufsrechts
- 12 · Wirkungen des Widerrufs
- 13 · Pflichten des Unternehmers im Widerrufsfall
- 14 · Pflichten des Verbrauchers im Widerrufsfall
- 15 · Wirkungen der Ausübung des Widerrufsrechts auf akzessorische Verträge
- 16 · Ausnahmen vom Widerrufsrecht
- 17 · Geltungsbereich
- 18 · Lieferung
- 19 · Entgelte für die Verwendung bestimmter Zahlungsmittel
- 20 · Risikoübergang
- 21 · Telefonische Kommunikation
- 22 · Zusätzliche Zahlungen
- 23 · Rechtsdurchsetzung
- 24 · Sanktionen
- 25 · Unabdingbarkeit der Richtlinie
- 26 · Information
- 27 · Unbestellte Waren und Dienstleistungen
- 28 · Umsetzung
- 29 · Berichtspflichten
- 30 · Berichterstattung durch die Kommission und Überprüfung
- 31 · Aufhebung von Rechtsakten
- 32 · Änderung der Richtlinie 93/13/EWG
- 33 · Änderung der Richtlinie 1999/44/EG
- 34 · Inkrafttreten
- 35 · Adressaten
Sprachfassungen
EUR-Lex veröffentlicht den Rechtsakt in allen Amtssprachen. Dies sind die direkten Adressen für die Sprachen dieser Website.
Norwegisch ist keine EU-Amtssprache. Norwegische Leser nutzen das nationale Register.
Nationales Recht
Eine Zeile je Land. Eine Zeile besteht nur, wenn eine Primärquelle gelesen wurde, sonst wird das nationale Register verlinkt.
| Nationales Recht | Kennung | Amtlicher Text |
|---|---|---|
| Schweden: Distansavtalslagen | SFS 2005:59 | Amtlicher Text |
| Norwegen: Lov om opplysningsplikt og angrerett (angrerettloven) | LOV-2014-06-20-27 | Amtlicher Text |
| Dänemark: Forbrugeraftaleloven | LOV nr 1457 af 17/12/2013 | Amtlicher Text |
| Finnland: Kuluttajansuojalaki | 38/1978 | Amtlicher Text |
| Deutschland: Bürgerliches Gesetzbuch | BGB | Amtlicher Text |
| Vereinigtes Königreich: The Consumer Contracts (Information, Cancellation and Additional Charges) Regulations 2013 | SI 2013/3134 | Amtlicher Text |
Nationale Umsetzungsmaßnahmen bei EUR-Lex
Aufsicht
Amtlicher Text
Für wen gilt das
Das Register nennt fünf Rollen. Öffnen Sie eine Rolle, um die Pflichten dieses Rechtsakts zu sehen, jede Zeile mit Artikel und Quelle.
Gilt das für uns?
- Do ai governance rules apply to an online marketplace?
- Do personal data rules apply to an online marketplace?
- Do cross-border data rules apply to an online marketplace?
- Do cybersecurity rules apply to an online marketplace?
- Do health data rules apply to an online marketplace?
- Do online platforms rules apply to an online marketplace?
Alle Rollen im Register · Alle Fragen nach Rolle
EU-Statistik zu diesem Rechtsakt
- Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Art. 16(l)): Gebuchte Unterkunft für einen festen Termin hat kein 14-tägiges Widerrufsrecht.
EU-Rechtsakte, gelesen bis hinunter zum nationalen Recht
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