Artikel 5 — Allgemeines Sicherheitsgebot

Produktsicherheitsverordnung — Verordnung (EU) 2023/988

Was sagt GPSR Artikel 5?

Kurze Antwort, direkt aus dem amtlichen Wortlaut

Die Wirtschaftsakteure dürfen nur sichere Produkte in Verkehr bringen oder auf dem Markt bereitstellen.

Quelle: Produktsicherheitsverordnung — Verordnung (EU) 2023/988, gelesen am 2026-09-26.

Im RechtsaktEU 2023/988
KapitelI · General provisions
CELEX32023R0988
Gelesen am2026-09-26

Amtlicher Wortlaut

Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.

Die Wirtschaftsakteure dürfen nur sichere Produkte in Verkehr bringen oder auf dem Markt bereitstellen.

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