Produktsicherheitsverordnung, Verordnung (EU) 2023/988
Sicherheit von Verbraucherprodukten, unter anderem Pflichten für Online-Marktplätze.
Wofür wir ihn lesen
Der Rechtsakt hinter unseren Produktsicherheitsseiten: die Pflichten von Verkäufer, Importeur und Online-Marktplatz, wenn ein Produkt unsicher ist.
Identität
| Art | Verordnung |
| Kennung | EU 2023/988 |
| CELEX | 32023R0988 |
| Angenommen | 2023-05-10 |
| In Kraft | 2023-06-12 |
| Gilt ab | 2024-12-13 |
52 Artikel im Basisrechtsakt
Aufbau
| Kapitel | Rechtsakt | Artikel |
|---|---|---|
| I | Allgemeine Bestimmungen | 1–5 |
| II | Sicherheitsanforderungen | 6–8 |
| III | Pflichten der Wirtschaftsakteure | 9–21 |
| IV | Anbieter von Online-Marktplätzen | 22 |
| V | Marktüberwachung und Durchführung | 23–30 |
| VI | Safety-Gate-Schnellwarnsystem | 31–34 |
| VII | Rolle der Kommission und Koordinierung der Durchsetzung | 35–39 |
| VIII | Recht auf Information und Abhilfe | 40–44 |
| IX | Internationale Zusammenarbeit | 45 |
| X | Finanzbestimmungen | 46–48 |
| XI | Schlussbestimmungen | 49–52 |
Die Kapitelüberschriften sind übersetzte Navigationsbezeichnungen. Der amtliche Wortlaut steht in EUR-Lex.
Artikel
52 Artikel sind im Register gelesen, mit je einer Adresse.
- 1 · Ziel und Gegenstand
- 2 · Anwendungsbereich
- 3 · Begriffsbestimmungen
- 4 · Fernabsatz
- 5 · Allgemeines Sicherheitsgebot
- 6 · Aspekte für die Bewertung der Sicherheit von Produkten
- 7 · Vermutung der Konformität mit dem allgemeinen Sicherheitsgebot
- 8 · Bei der Bewertung der Sicherheit von Produkten zu berücksichtigende zusätzliche Elemente
- 9 · Pflichten der Hersteller
- 10 · Pflichten der Bevollmächtigten
- 11 · Pflichten der Einführer
- 12 · Pflichten der Händler
- 13 · Fälle, in denen die Pflichten der Hersteller für andere Personen gelten
- 14 · Interne Verfahren zur Gewährleistung der Produktsicherheit
- 15 · Zusammenarbeit der Wirtschaftsakteure mit den Marktüberwachungsbehörden
- 16 · Für ein in der Union in Verkehr gebrachtes Produkt verantwortliche Person
- 17 · Informationen für Wirtschaftsakteure
- 18 · Spezielle Rückverfolgbarkeitsanforderungen für bestimmte Produkte, Produktkategorien oder Produktgruppen
- 19 · Pflichten der Wirtschaftsakteure im Hinblick auf den Fernabsatz
- 20 · Pflichten der Wirtschaftsakteure bei Unfällen, die im Zusammenhang mit der Sicherheit von Produkten auftreten
- 21 · Informationen in elektronischer Form
- 22 · Besondere Pflichten der Anbieter von Online-Marktplätzen im Zusammenhang mit der Produktsicherheit
- 23 · Marktüberwachung
- 24 · Berichterstattung
- 25 · Schnellwarnsystem Safety Gate
- 26 · Meldung gefährlicher Produkte über das Schnellwarnsystem Safety Gate
- 27 · Safety-Business-Gateway
- 28 · Vorgehen der Union gegen Produkte, die ein ernstes Risiko darstellen
- 29 · Ersuchen um eine Stellungnahme der Kommission zu voneinander abweichenden Risikobewertungen
- 30 · Netzwerk für Verbrauchersicherheit
- 31 · Gemeinsame Tätigkeiten zur Produktsicherheit
- 32 · Gleichzeitige koordinierte Kontrollmaßnahmen von Marktüberwachungsbehörden („Sweeps“)
- 33 · Information zwischen Behörden und der Öffentlichkeit
- 34 · Safety-Gate-Portal
- 35 · Unterrichtung der Verbraucher über die Produktsicherheit durch Wirtschaftsakteure und Anbieter von Online-Marktplätzen
- 36 · Rückrufanzeige
- 37 · Abhilfemaßnahmen im Falle eines Produktsicherheitsrückruf
- 38 · Vereinbarungen
- 39 · Verbandsklagen
- 40 · Internationale Zusammenarbeit
- 41 · Finanzierungstätigkeiten
- 42 · Schutz der finanziellen Interessen der Union
- 43 · Haftung
- 44 · Sanktionen
- 45 · Ausübung der Befugnisübertragung
- 46 · Ausschussverfahren
- 47 · Evaluierung und Überprüfung
- 48 · Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012
- 49 · Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828
- 50 · Aufhebung
- 51 · Übergangsbestimmung
- 52 · Inkrafttreten und Anwendung
Sprachfassungen
EUR-Lex veröffentlicht den Rechtsakt in allen Amtssprachen. Dies sind die direkten Adressen für die Sprachen dieser Website.
Norwegisch ist keine EU-Amtssprache. Norwegische Leser nutzen das nationale Register.
Nationales Recht
Eine Zeile je Land. Eine Zeile besteht nur, wenn eine Primärquelle gelesen wurde, sonst wird das nationale Register verlinkt.
| Nationales Recht | Kennung | Amtlicher Text |
|---|---|---|
| Schweden: Zeile noch nicht gelesen | — | Nationales Register |
| Norwegen: Zeile noch nicht gelesen | — | Nationales Register |
| Dänemark: Zeile noch nicht gelesen | — | Nationales Register |
| Finnland: Zeile noch nicht gelesen | — | Nationales Register |
| Deutschland: Zeile noch nicht gelesen | — | Nationales Register |
| Vereinigtes Königreich: Außerhalb dieser Rechtsordnung | — | Nationales Register |
Nationale Umsetzungsmaßnahmen bei EUR-Lex
Aufsicht
Amtlicher Text
Für wen gilt das
Das Register nennt fünf Rollen. Öffnen Sie eine Rolle, um die Pflichten dieses Rechtsakts zu sehen, jede Zeile mit Artikel und Quelle.
Gilt das für uns?
- Do ai governance rules apply to an online marketplace?
- Do personal data rules apply to an online marketplace?
- Do cross-border data rules apply to an online marketplace?
- Do cybersecurity rules apply to an online marketplace?
- Do health data rules apply to an online marketplace?
- Do online platforms rules apply to an online marketplace?
Alle Rollen im Register · Alle Fragen nach Rolle
EU-Rechtsakte, gelesen bis hinunter zum nationalen Recht
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