Artikel 26 — Meldung gefährlicher Produkte über das Schnellwarnsystem Safety Gate

Produktsicherheitsverordnung — Verordnung (EU) 2023/988

Was sagt GPSR Artikel 26?

Kurze Antwort, direkt aus dem amtlichen Wortlaut

(1) Die Mitgliedstaaten melden über das Schnellwarnsystem Safety Gate Korrekturmaßnahmen, die von ihren Behörden oder von Wirtschaftsakteuren ergriffen werden, und zwar auf der Grundlage von a) Bestimmungen dieser Verordnung im Zusammenhang mit gefährlichen Produkten, die ein ernstes Risiko für die Gesundheit und Sicherheit von …

Quelle: Produktsicherheitsverordnung — Verordnung (EU) 2023/988, gelesen am 2026-09-26.

Im RechtsaktEU 2023/988
KapitelV · Market surveillance and implementation
CELEX32023R0988
Gelesen am2026-09-26

Amtlicher Wortlaut

Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.

Zu einem Absatz springen: Absatz 1 · Absatz 2 · Absatz 3 · Absatz 4 · Absatz 5

(1) Die Mitgliedstaaten melden über das Schnellwarnsystem Safety Gate Korrekturmaßnahmen, die von ihren Behörden oder von Wirtschaftsakteuren ergriffen werden, und zwar auf der Grundlage von

a) Bestimmungen dieser Verordnung im Zusammenhang mit gefährlichen Produkten, die ein ernstes Risiko für die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern darstellen, und

b) Artikel 20 der Verordnung (EU) 2019/1020.

(2) Die Mitgliedstaaten können auch geplante Korrekturmaßnahmen im Zusammenhang mit Produkten, die ein ernstes Risiko darstellen, über das Schnellwarnsystem Safety Gate melden, wenn sie dies angesichts der Dringlichkeit des Risikos für die Gesundheit oder Sicherheit von Verbrauchern für erforderlich halten.

(3) Unbeschadet des Absatzes 1 dieses Artikels informieren die Mitgliedstaaten die Kommission über Korrekturmaßnahmen, die von ihren Behörden oder von Wirtschaftsakteuren auf der Grundlage der vorliegenden Verordnung ergriffen werden, und die Kommission übermittelt diese Information den anderen Mitgliedstaaten. Zu diesem Zweck können die Mitgliedstaaten über das Schnellwarnsystem Safety Gate Korrekturmaßnahmen melden, die ihre Behörden oder Wirtschaftsakteure auf der Grundlage der vorliegenden Verordnung, der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union und der Verordnung (EU) 2019/1020 in Verbindung mit Produkten getroffen haben, die ein nicht ernstes Risiko darstellen.

Der Artikel wird im amtlichen Wortlaut fortgesetzt.

Artikel auf EUR-Lex öffnen

Weitere Artikel dieses Kapitels

Für wen gilt das

Das Register nennt fünf Rollen. Öffnen Sie eine Rolle, um die Pflichten dieses Rechtsakts zu sehen, jede Zeile mit Artikel und Quelle.

Gilt das für uns?

Alle Rollen im Register · Alle Fragen nach Rolle

Der Wortlaut ist aus der amtlichen Quelle zitiert und ist keine Rechtsberatung. Ein nationales Gericht liest die Sprachfassung, die in seiner Jurisdiktion bindet.

Zurück zum Rechtsakt · EU-Rechtsakte, gelesen bis hinunter zum nationalen Recht

ExploreWorldAI is operated by Valkiv Ventures AB (Reg. no. 556995-1311), Kungsgatan 8, 111 43 Stockholm, Sweden. EU-hosted, with data processing assessed against the GDPR. Contact: hello@exploreworldai.com.

Machine-readable summaries for AI agents: /llms.txt and /llms-full.txt.