Artikel 33 — Information zwischen Behörden und der Öffentlichkeit

Produktsicherheitsverordnung — Verordnung (EU) 2023/988

Was sagt GPSR Artikel 33?

Kurze Antwort, direkt aus dem amtlichen Wortlaut

(1) Die den Behörden der Mitgliedstaaten oder der Kommission zur Verfügung stehenden Informationen über Maßnahmen zu Produkten, die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern darstellen, werden der Öffentlichkeit gemäß den Anforderungen der Transparenz und unbeschadet der für Überwachungs- und …

Quelle: Produktsicherheitsverordnung — Verordnung (EU) 2023/988, gelesen am 2026-09-26.

Im RechtsaktEU 2023/988
KapitelVI · Safety Gate rapid alert system
CELEX32023R0988
Gelesen am2026-09-26

Amtlicher Wortlaut

Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.

Zu einem Absatz springen: Absatz 1 · Absatz 2 · Absatz 3

(1) Die den Behörden der Mitgliedstaaten oder der Kommission zur Verfügung stehenden Informationen über Maßnahmen zu Produkten, die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern darstellen, werden der Öffentlichkeit gemäß den Anforderungen der Transparenz und unbeschadet der für Überwachungs- und Untersuchungstätigkeiten erforderlichen Einschränkungen grundsätzlich zugänglich gemacht. Insbesondere hat die Öffentlichkeit Zugang zu Informationen über die Produktidentifizierung, die Art des Risikos und die getroffenen Maßnahmen. Diese Informationen müssen auch in für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Formaten bereitgestellt werden.

(2) Die Mitgliedstaaten und die Kommission unternehmen die erforderlichen Schritte, um sicherzustellen, dass ihre Beamten und Bediensteten die für die Zwecke dieser Verordnung gesammelten Informationen schützen. Diese Informationen werden im Einklang mit dem Unionsrecht und dem nationalen Recht als vertraulich behandelt.

(3) Der Schutz des Geschäftsgeheimnisses steht der Weitergabe von Informationen, die für die Gewährleistung der Wirksamkeit von Marktbeobachtungs- und Überwachungstätigkeiten relevant sind, an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die Kommission nicht entgegen. Erhalten die Behörden Informationen, die unter das Geschäftsgeheimnis fallen, so schützen sie deren Vertraulichkeit im Einklang mit dem Unionsrecht und dem nationalen Recht.

Der Artikel wird im amtlichen Wortlaut fortgesetzt.

Artikel auf EUR-Lex öffnen

Weitere Artikel dieses Kapitels

Für wen gilt das

Das Register nennt fünf Rollen. Öffnen Sie eine Rolle, um die Pflichten dieses Rechtsakts zu sehen, jede Zeile mit Artikel und Quelle.

Gilt das für uns?

Alle Rollen im Register · Alle Fragen nach Rolle

Der Wortlaut ist aus der amtlichen Quelle zitiert und ist keine Rechtsberatung. Ein nationales Gericht liest die Sprachfassung, die in seiner Jurisdiktion bindet.

Zurück zum Rechtsakt · EU-Rechtsakte, gelesen bis hinunter zum nationalen Recht

ExploreWorldAI is operated by Valkiv Ventures AB (Reg. no. 556995-1311), Kungsgatan 8, 111 43 Stockholm, Sweden. EU-hosted, with data processing assessed against the GDPR. Contact: hello@exploreworldai.com.

Machine-readable summaries for AI agents: /llms.txt and /llms-full.txt.