Artikel 37 — Amtshilfe

NIS2, Richtlinie (EU) 2022/2555

Was sagt NIS2 Artikel 37?

Kurze Antwort, direkt aus dem amtlichen Wortlaut

(1) Wenn eine Einrichtung ihre Dienste in mehr als einem Mitgliedstaat erbringt oder wenn sie ihre Dienste in einem oder mehreren Mitgliedstaaten erbringt und sich ihre Netz- und Informationssysteme in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten befinden, so arbeiten die zuständigen Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten …

Quelle: NIS2, Richtlinie (EU) 2022/2555, gelesen am 2026-08-14.

Im RechtsaktEU 2022/2555
KapitelVII · Aufsicht und Durchsetzung
CELEX32022L2555
Gelesen am2026-08-14

Amtlicher Wortlaut

Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.

Zu einem Absatz springen: Absatz 1 · Absatz 2 · Absatz 3 · Absatz 4

(1) Wenn eine Einrichtung ihre Dienste in mehr als einem Mitgliedstaat erbringt oder wenn sie ihre Dienste in einem oder mehreren Mitgliedstaaten erbringt und sich ihre Netz- und Informationssysteme in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten befinden, so arbeiten die zuständigen Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten zusammen und unterstützen einander. Diese Zusammenarbeit umfasst mindestens Folgendes:

a) über die zentralen Anlaufstellen unterrichten die zuständigen Behörden, die in einem Mitgliedstaat Aufsichts- oder Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen, die zuständigen Behörden in den anderen betreffenden Mitgliedstaaten über die Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen und konsultieren sie zu diesen;

b) eine zuständige Behörde kann eine andere zuständige Behörde ersuchen, Aufsichts- oder Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen;

c) auf begründetes Ersuchen einer anderen zuständigen Behörde leistet eine zuständige Behörde der ersuchenden Behörde in einem ihren zur Verfügung stehenden Ressourcen angemessenen Umfang Amtshilfe, damit die Aufsichts- oder Durchsetzungsmaßnahmen wirksam, effizient und kohärent durchgeführt werden können.

Der Artikel wird im amtlichen Wortlaut fortgesetzt.

Artikel auf EUR-Lex öffnen

Weitere Artikel dieses Kapitels

Dieselbe Regel in anderen Rechtsakten

Diese Artikel tragen dieselbe amtliche Überschrift. Der Wortlaut ist nicht gleich; lesen Sie jeden Text bei seiner Quelle.

Für wen gilt das

Das Register nennt fünf Rollen. Öffnen Sie eine Rolle, um die Pflichten dieses Rechtsakts zu sehen, jede Zeile mit Artikel und Quelle.

Gilt das für uns?

Alle Rollen im Register · Alle Fragen nach Rolle

Der Wortlaut ist aus der amtlichen Quelle zitiert und ist keine Rechtsberatung. Ein nationales Gericht liest die Sprachfassung, die in seiner Jurisdiktion bindet.

Zurück zum Rechtsakt · EU-Rechtsakte, gelesen bis hinunter zum nationalen Recht

ExploreWorldAI is operated by Valkiv Ventures AB (Reg. no. 556995-1311), Kungsgatan 8, 111 43 Stockholm, Sweden. EU-hosted, with data processing assessed against the GDPR. Contact: hello@exploreworldai.com.

Machine-readable summaries for AI agents: /llms.txt and /llms-full.txt.