Artikel 10

Preisangabenrichtlinie, Richtlinie 98/6/EG

Was sagt PRICE-INDICATION Artikel 10?

Kurze Antwort, direkt aus dem amtlichen Wortlaut

Diese Richtlinie hindert die Mitgliedstaaten nicht, unbeschadet ihrer Verpflichtungen nach dem Vertrag für die Unterrichtung der Verbraucher und den Preisvergleich günstigere Bestimmungen zu erlassen oder beizubehalten.

Quelle: Preisangabenrichtlinie, Richtlinie 98/6/EG, gelesen am 2026-10-13.

Im RechtsaktEU 98/6
CELEX31998L0006
Gelesen am2026-10-13

Amtlicher Wortlaut

Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.

Diese Richtlinie hindert die Mitgliedstaaten nicht, unbeschadet ihrer Verpflichtungen nach dem Vertrag für die Unterrichtung der Verbraucher und den Preisvergleich günstigere Bestimmungen zu erlassen oder beizubehalten.

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