Artikel 12

Preisangabenrichtlinie, Richtlinie 98/6/EG

Was sagt PRICE-INDICATION Artikel 12?

Kurze Antwort, direkt aus dem amtlichen Wortlaut

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens drei Jahre nach dem in Artikel 11 Absatz 1 genannten Zeitpunkt einen umfassenden Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie, insbesondere die Anwendung von Artikel 6, und einen Vorschlag vor.

Quelle: Preisangabenrichtlinie, Richtlinie 98/6/EG, gelesen am 2026-10-13.

Im RechtsaktEU 98/6
CELEX31998L0006
Gelesen am2026-10-13

Amtlicher Wortlaut

Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.

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Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens drei Jahre nach dem in Artikel 11 Absatz 1 genannten Zeitpunkt einen umfassenden Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie, insbesondere die Anwendung von Artikel 6, und einen Vorschlag vor.

Das Europäische Parlament und der Rat überprüfen auf dieser Grundlage die Bestimmungen von Artikel 6 und handeln im Einklang mit dem Vertrag binnen drei Jahren nach Vorlage des in Unterabsatz 1 genannten Vorschlags durch die Kommission.

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