Artikel 75 — Zahlungsvorgänge, bei denen der Betrag nicht im Voraus bekannt ist

PSD2 — Richtlinie (EU) 2015/2366

Im RechtsaktEU 2015/2366
CELEX32015L2366
Gelesen am2026-08-14

Amtlicher Wortlaut

Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.

(1) Wird ein Zahlungsvorgang im Zusammenhang mit einem kartengebundenen Zahlungsvorgang von dem oder über den Zahlungsempfänger ausgelöst, und ist dabei der genaue Betrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Zahler seine Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsvorgangs erteilt, nicht bekannt, so darf der Zahlungsdienstleister des Zahlers einen Geldbetrag auf dem Zahlungskonto des Zahlers nur blockieren, wenn der Zahler der genauen Höhe des zu blockierenden Geldbetrags, zugestimmt hat.

(2) Der Zahlungsdienstleister des Zahlers gibt den Geldbetrag, der gemäß Absatz 1 auf dem Zahlungskonto des Zahlers blockiert ist, unverzüglich nach Eingang der Information über den genauen Betrag des Zahlungsvorgangs, spätestens jedoch unverzüglich nach Eingang des Zahlungsauftrags frei.

Artikel auf EUR-Lex öffnen

Der Wortlaut ist aus der amtlichen Quelle zitiert und ist keine Rechtsberatung. Ein nationales Gericht liest die Sprachfassung, die in seiner Jurisdiktion bindet.

Zurück zum Rechtsakt · EU-Rechtsakte, gelesen bis hinunter zum nationalen Recht

ExploreWorldAI is operated by Valkiv Ventures AB (Reg. no. 556995-1311), Kungsgatan 8, 111 43 Stockholm, Sweden. EU-hosted, with data processing assessed against the GDPR. Contact: hello@exploreworldai.com.

Machine-readable summaries for AI agents: /llms.txt and /llms-full.txt.