PSD2 — Richtlinie (EU) 2015/2366
Zahlungsdienste im Binnenmarkt, unter anderem starke Kundenauthentifizierung.
Wofür wir ihn lesen
Der Rechtsakt dahinter, wie eine Zahlung auf der Plattform authentifiziert wird und wer die zugehörigen Felder sehen darf.
Identität
| Art | Richtlinie |
| Kennung | EU 2015/2366 |
| CELEX | 32015L2366 |
| Angenommen | 2015-11-25 |
| In Kraft | 2016-01-12 |
| Umsetzungsfrist | 2018-01-13 |
117 Artikel im Basisrechtsakt
Aufbau
Der Kapitelaufbau dieses Rechtsakts ist noch nicht im Register erfasst. Der amtliche Text führt ihn.
Artikel
117 Artikel sind im Register gelesen, mit je einer Adresse.
- 1 · Gegenstand
- 2 · Anwendungsbereich
- 3 · Ausnahmen
- 4 · Begriffsbestimmungen
- 5 · Beantragung der Zulassung
- 6 · Kontrolle der Beteiligung
- 7 · Anfangskapital
- 8 · Eigenmittel
- 9 · Berechnung der Eigenmittel
- 10 · Sicherungsanforderungen
- 11 · Erteilung der Zulassung
- 12 · Mitteilung des Bescheids
- 13 · Entzug der Zulassung
- 14 · Eintragung im Herkunftsmitgliedstaat
- 15 · Register der EBA
- 16 · Fortbestand der Zulassung
- 17 · Rechnungslegung und Abschlussprüfung
- 18 · Tätigkeiten
- 19 · Inanspruchnahme von Agenten, Zweigniederlassungen oder Stellen, an die Tätigkeiten ausgelagert werden
- 20 · Haftung
- 21 · Führung von Aufzeichnungen
- 22 · Benennung der zuständigen Behörden
- 23 · Beaufsichtigung
- 24 · Geheimhaltungspflicht
- 25 · Rechtsweggarantie
- 26 · Informationsaustausch
- 27 · Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden verschiedener Mitgliedstaaten
- 28 · Antrag auf Ausübung der Niederlassungsfreiheit und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr
- 29 · Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten, die ihr Niederlassungsrecht und das Recht auf freien Dienstleistungsverkehr ausüben
- 30 · Maßnahmen bei Nichteinhaltung, einschließlich Sicherungsmaßnahmen
- 31 · Begründung und Mitteilung
- 32 · Bedingungen
- 33 · Kontoinformationsdienstleister
- 34 · Mitteilung und Angaben
- 35 · Zugang zu Zahlungssystemen
- 36 · Zugang zu Konten, die bei einem Kreditinstitut geführt werden
- 37 · Verbot des Erbringens von Zahlungsdiensten durch andere Personen als Zahlungsdienstleister, und Meldepflicht
- 38 · Anwendungsbereich
- 39 · Andere Bestimmungen des Unionsrechts
- 40 · Entgelte für Informationen
- 41 · Beweislast hinsichtlich der Informationsanforderungen
- 42 · Ausnahmen von den Informationsanforderungen für Kleinbetragszahlungsinstrumente und E-Geld
- 43 · Anwendungsbereich
- 44 · Allgemeine vorvertragliche Unterrichtung
- 45 · Informationen und Vertragsbedingungen
- 46 · Informationen für Zahler und Zahlungsempfänger nach Auslösung eines Zahlungsauftrags
- 47 · Informationen für den kontoführenden Zahlungsdienstleister des Zahlers im Falle eines Zahlungsauslösedienstes
- 48 · Informationen an den Zahler nach Eingang des Zahlungsauftrags
- 49 · Informationen an den Zahlungsempfänger nach Ausführung des Zahlungsvorgangs
- 50 · Anwendungsbereich
- 51 · Allgemeine Vorabunterrichtung
- 52 · Informationen und Vertragsbedingungen
- 53 · Zugänglichkeit der Informationen und der Vertragsbedingungen des Rahmenvertrags
- 54 · Änderungen der Vertragsbedingungen
- 55 · Kündigung
- 56 · Information vor Ausführung einzelner Zahlungsvorgänge
- 57 · Informationen an den Zahler bei einzelnen Zahlungsvorgängen
- 58 · Informationen an den Zahlungsempfänger bei einzelnen Zahlungsvorgängen
- 59 · Währung und Währungsumrechnung
- 60 · Informationen über zusätzliche Entgelte oder Ermäßigungen
- 61 · Anwendungsbereich
- 62 · Entgelte
- 63 · Ausnahmeregelung für Kleinbetragszahlungsinstrumente und E-Geld
- 64 · Zustimmung und Widerruf der Zustimmung
- 65 · Bestätigung der Verfügbarkeit eines Geldbetrags
- 66 · Vorschriften für den Zugang zum Zahlungskonto im Fall von Zahlungsauslösediensten
- 67 · Vorschriften für den Zugang zu Zahlungskontoinformationen und deren Nutzung im Fall von Kontoinformationsdiensten
- 68 · Begrenzung der Nutzung des Zahlungsinstruments und des Zugangs von Zahlungsdienstleistern zu Zahlungskonten
- 69 · Pflichten des Zahlungsdienstnutzers in Bezug auf Zahlungsinstrumente und personalisierte Sicherheitsmerkmale
- 70 · Pflichten des Zahlungsdienstleisters in Bezug auf Zahlungsinstrumente
- 71 · Anzeige und Korrektur nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge
- 72 · Nachweis der Authentifizierung und Ausführung von Zahlungsvorgängen
- 73 · Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge
- 74 · Haftung des Zahlers für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge
- 75 · Zahlungsvorgänge, bei denen der Betrag nicht im Voraus bekannt ist
- 76 · Erstattung eines von einem oder über einen Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgangs
- 77 · Verlangen der Erstattung eines von einem oder über einen Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgangs
- 78 · Eingang von Zahlungsaufträgen
- 79 · Ablehnung von Zahlungsaufträgen
- 80 · Unwiderruflichkeit eines Zahlungsauftrags
- 81 · Transferierte und eingegangene Beträge
- 82 · Anwendungsbereich
- 83 · Zahlungsvorgänge mit Übertragung auf ein Zahlungskonto
- 84 · Fehlen eines Zahlungskontos des Zahlungsempfängers beim Zahlungsdienstleister
- 85 · Auf ein Zahlungskonto eingezahltes Bargeld
- 86 · Innerstaatliche Zahlungsvorgänge
- 87 · Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit von Geldbeträgen
- 88 · Fehlerhafte Kundenidentifikatoren
- 89 · Haftung der Zahlungsdienstleister für nicht erfolgte, fehlerhafte oder verspätete Ausführung von Zahlungsvorgängen
- 90 · Haftung im Fall von Zahlungsauslösediensten für nicht erfolgte, fehlerhafte oder verspätete Ausführung von Zahlungsvorgängen
- 91 · Zusätzliche Entschädigung
- 92 · Regressanspruch
- 93 · Ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse
- 94 · Datenschutz
- 95 · Management operationeller und sicherheitsrelevanter Risiken
- 96 · Meldung von Vorfällen
- 97 · Authentifizierung
- 98 · Technische Regulierungsstandards für die Authentifizierung und die Kommunikation
- 99 · Beschwerden
- 100 · Zuständige Behörden
- 101 · Streitbeilegung
- 102 · Alternative Streitbeilegungsverfahren
- 103 · Sanktionen
- 104 · Delegierte Rechtsakte
- 105 · Ausübung der Befugnisübertragung
- 106 · Verpflichtung zur Belehrung der Verbraucher über ihre Rechte
- 107 · Vollständige Harmonisierung
- 108 · Überprüfungsklausel
- 109 · Übergangsbestimmung
- 110 · Änderungen der Richtlinie 2002/65/EG
- 111 · Änderungen der Richtlinie 2009/110/EG
- 112 · Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
- 113 · Änderung der Richtlinie 2013/36/EG
- 114 · Aufhebung
- 115 · Umsetzung
- 116 · Inkrafttreten
- 117 · Adressaten
Sprachfassungen
EUR-Lex veröffentlicht den Rechtsakt in allen Amtssprachen. Dies sind die direkten Adressen für die Sprachen dieser Website.
Norwegisch ist keine EU-Amtssprache. Norwegische Leser nutzen das nationale Register.
Nationales Recht
Eine Zeile je Land. Eine Zeile besteht nur, wenn eine Primärquelle gelesen wurde, sonst wird das nationale Register verlinkt.
| Nationales Recht | Kennung | Amtlicher Text |
|---|---|---|
| Schweden: Lag om betaltjänster | SFS 2010:751 | Amtlicher Text |
| Finnland: Maksupalvelulaki | 290/2010 | Amtlicher Text |
| Deutschland: Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz | ZAG | Amtlicher Text |
| Vereinigtes Königreich: The Payment Services Regulations 2017 | SI 2017/752 | Amtlicher Text |
| Norwegen: Lov om finansavtaler (finansavtaleloven) | LOV-2020-12-18-146 | Amtlicher Text |
| Dänemark: Lov om betalinger | LOV nr 652 af 08/06/2017 | Amtlicher Text |
Nationale Umsetzungsmaßnahmen bei EUR-Lex
Aufsicht
Amtlicher Text
EU-Rechtsakte, gelesen bis hinunter zum nationalen Recht
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