Artikel 86 — Innerstaatliche Zahlungsvorgänge
PSD2, Richtlinie (EU) 2015/2366
Was sagt PSD2 Artikel 86?
Kurze Antwort, direkt aus dem amtlichen Wortlaut
Für innerstaatliche Zahlungsvorgänge können die Mitgliedstaaten kürzere Ausführungsfristen als nach diesem Abschnitt festlegen.
Quelle: PSD2, Richtlinie (EU) 2015/2366, gelesen am 2026-08-14.
| Im Rechtsakt | EU 2015/2366 |
| CELEX | 32015L2366 |
| Gelesen am | 2026-08-14 |
Amtlicher Wortlaut
Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.
Für innerstaatliche Zahlungsvorgänge können die Mitgliedstaaten kürzere Ausführungsfristen als nach diesem Abschnitt festlegen.
Der Wortlaut ist aus der amtlichen Quelle zitiert und ist keine Rechtsberatung. Ein nationales Gericht liest die Sprachfassung, die in seiner Jurisdiktion bindet.
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