Artikel 22 — Überschreiten der Binnengrenzen

Schengener Grenzkodex, Verordnung (EU) 2016/399

Was sagt SCHENGEN-BORDERS-CODE Artikel 22?

Kurze Antwort, direkt aus dem amtlichen Wortlaut

Die Binnengrenzen dürfen unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betreffenden Personen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden.

Quelle: Schengener Grenzkodex, Verordnung (EU) 2016/399, gelesen am 2026-10-13.

Im RechtsaktEU 2016/399
CELEX32016R0399
Gelesen am2026-10-13

Amtlicher Wortlaut

Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.

Die Binnengrenzen dürfen unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betreffenden Personen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden.

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