Artikel 3 — Anwendungsbereich

Schengener Grenzkodex, Verordnung (EU) 2016/399

Was sagt SCHENGEN-BORDERS-CODE Artikel 3?

Kurze Antwort, direkt aus dem amtlichen Wortlaut

Diese Verordnung findet Anwendung auf alle Personen, die die Binnengrenzen oder die Außengrenzen eines Mitgliedstaats überschreiten, unbeschadet a) der Rechte der Personen, die nach dem Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben;

Quelle: Schengener Grenzkodex, Verordnung (EU) 2016/399, gelesen am 2026-10-13.

Im RechtsaktEU 2016/399
CELEX32016R0399
Gelesen am2026-10-13

Amtlicher Wortlaut

Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.

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Diese Verordnung findet Anwendung auf alle Personen, die die Binnengrenzen oder die Außengrenzen eines Mitgliedstaats überschreiten, unbeschadet

a) der Rechte der Personen, die nach dem Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben;

b) der Rechte der Flüchtlinge und Personen, die um internationalen Schutz ersuchen, insbesondere hinsichtlich der Nichtzurückweisung.

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Dieselbe Regel in anderen Rechtsakten

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