Artikel 46 — Erstellung von Statistiken
Visakodex, Verordnung (EG) Nr. 810/2009
Was sagt VISA-CODE Artikel 46?
Kurze Antwort, direkt aus dem amtlichen Wortlaut
Die Mitgliedstaaten erstellen jährliche Statistiken über Visa gemäß der Tabelle in Anhang XII. Diese Statistiken werden jeweils vor dem 1. März für das vorhergehende Kalenderjahr vorgelegt.
Quelle: Visakodex, Verordnung (EG) Nr. 810/2009, gelesen am 2026-10-13.
| Im Rechtsakt | EC 810/2009 |
| CELEX | 32009R0810 |
| Gelesen am | 2026-10-13 |
Amtlicher Wortlaut
Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.
Die Mitgliedstaaten erstellen jährliche Statistiken über Visa gemäß der Tabelle in Anhang XII. Diese Statistiken werden jeweils vor dem 1. März für das vorhergehende Kalenderjahr vorgelegt.
Der Wortlaut ist aus der amtlichen Quelle zitiert und ist keine Rechtsberatung. Ein nationales Gericht liest die Sprachfassung, die in seiner Jurisdiktion bindet.
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