Visakodex, Verordnung (EG) Nr. 810/2009
Verfahren und Voraussetzungen für die Erteilung von Schengen-Visa für kurze Aufenthalte.
Wofür wir ihn lesen
Bearbeitungszeiten, Gebühren, Ablehnungen und Rechtsbehelfe auf den Visaseiten.
Identität
| Art | Verordnung |
| Kennung | EC 810/2009 |
| CELEX | 32009R0810 |
| Angenommen | 2009-07-13 |
| In Kraft | 2009-10-05 |
| Gilt ab | 2010-04-05 |
58 Artikel im Basisrechtsakt
Aufbau
Der Kapitelaufbau dieses Rechtsakts ist noch nicht im Register erfasst. Der amtliche Text führt ihn.
Artikel
58 Artikel sind im Register gelesen, mit je einer Adresse.
- 1 · Ziel und Geltungsbereich
- 2 · Begriffsbestimmungen
- 3 · Drittstaatsangehörige, die ein Visum für den Flughafentransit benötigen
- 4 · Behörden mit Zuständigkeit für die Beteiligung an Antragsverfahren
- 5 · Für die Prüfung und Bescheidung eines Antrags zuständiger Mitgliedstaat
- 6 · Territoriale Zuständigkeit der Konsulate
- 7 · Zuständigkeit für die Erteilung von Visa an Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten
- 8 · Vertretungsvereinbarungen
- 9 · Modalitäten für das Einreichen eines Antrags
- 10 · Allgemeine Regeln für das Einreichen eines Antrags
- 11 · Antragsformular
- 12 · Reisedokument
- 13 · Biometrische Identifikatoren
- 14 · Belege
- 15 · Reisekrankenversicherung
- 16 · Visumgebühr
- 17 · Dienstleistungsgebühr
- 18 · Überprüfung der Zuständigkeit des Konsulats
- 19 · Zulässigkeit
- 20 · Stempel zur Dokumentierung der Zulässigkeit eines Antrags
- 21 · Prüfung der Einreisevoraussetzungen und Risikobewertung
- 22 · Vorherige Konsultation der zentralen Behörden anderer Mitgliedstaaten
- 23 · Entscheidung über den Antrag
- 24 · Erteilung eines einheitlichen Visums
- 25 · Erteilung eines Visums mit räumlich beschränkter Gültigkeit
- 26 · Erteilung eines Visums für den Flughafentransit
- 27 · Ausfüllen der Visummarke
- 28 · Ungültigmachung einer bereits ausgefüllten Visummarke
- 29 · Anbringen der Visummarke
- 30 · Rechte aufgrund eines erteilten Visums
- 31 · Unterrichtung der zentralen Behörden anderer Mitgliedstaaten
- 32 · Visumverweigerung
- 33 · Verlängerung
- 34 · Annullierung und Aufhebung eines Visums
- 35 · An den Außengrenzen beantragte Visa
- 36 · Erteilung von Visa an der Außengrenze an Seeleute auf der Durchreise
- 37 · Organisation der Visumstellen
- 38 · Mittel für die Antragsprüfung und für Kontrollen in den Konsulaten
- 39 · Verhalten des Personals
- 40 · Formen der Zusammenarbeit
- 41 · Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten
- 42 · Inanspruchnahme von Honorarkonsuln
- 43 · Zusammenarbeit mit externen Dienstleistungserbringern
- 44 · Verschlüsselung und sichere Datenübermittlung
- 45 · Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten mit gewerblichen Mittlerorganisationen
- 46 · Erstellung von Statistiken
- 47 · Information der Öffentlichkeit
- 48 · Die Schengen-Zusammenarbeit vor Ort zwischen den Konsulaten der Mitgliedstaaten
- 49 · Regelungen bezüglich der Olympischen Spiele und der Paralympischen Spiele
- 50 · Änderung der Anhänge
- 51 · Hinweise zur Anwendung des Visakodexes in der Praxis
- 52 · Ausschussverfahren
- 53 · Mitteilung
- 54 · Änderung der Verordnung (EG) Nr. 767/2008
- 55 · Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006
- 56 · Aufhebungen
- 57 · Überwachung und Bewertung
- 58 · Inkrafttreten
Sprachfassungen
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Nationales Recht
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| Nationales Recht | Kennung | Amtlicher Text |
|---|---|---|
| Schweden: Zeile noch nicht gelesen | — | Nationales Register |
| Norwegen: Zeile noch nicht gelesen | — | Nationales Register |
| Dänemark: Zeile noch nicht gelesen | — | Nationales Register |
| Finnland: Zeile noch nicht gelesen | — | Nationales Register |
| Deutschland: Zeile noch nicht gelesen | — | Nationales Register |
| Vereinigtes Königreich: Zeile noch nicht gelesen | — | Nationales Register |
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Aufsicht
Amtlicher Text
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