Artikel 58 — Inkrafttreten

Visakodex, Verordnung (EG) Nr. 810/2009

Was sagt VISA-CODE Artikel 58?

Kurze Antwort, direkt aus dem amtlichen Wortlaut

(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. (2) Diese Verordnung gilt ab dem 5. April 2010. (3) Artikel 52 und Artikel 53 Absatz 1 Buchstaben a bis h und Absatz 2 gelten ab dem 5. Oktober 2009.

Quelle: Visakodex, Verordnung (EG) Nr. 810/2009, gelesen am 2026-10-13.

Im RechtsaktEC 810/2009
CELEX32009R0810
Gelesen am2026-10-13

Amtlicher Wortlaut

Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.

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(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

(2) Diese Verordnung gilt ab dem 5. April 2010.

(3) Artikel 52 und Artikel 53 Absatz 1 Buchstaben a bis h und Absatz 2 gelten ab dem 5. Oktober 2009.

(4) Soweit das Schengener Konsultationsnetz (Pflichtenheft) betroffen ist, gilt Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe d ab dem in Artikel 46 der VIS-Verordnung genannten Zeitpunkt.

(5) Artikel 32 Absätze 2 und 3, Artikel 34 Absätze 6 und 7 sowie Artikel 35 Absatz 7 gelten ab dem 5. April 2011.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 13. Juli 2009.

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