Artikel 56 — Aufhebungen
Visakodex, Verordnung (EG) Nr. 810/2009
Was sagt VISA-CODE Artikel 56?
Kurze Antwort, direkt aus dem amtlichen Wortlaut
(1) Die Artikel 9 bis 17 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 werden aufgehoben. (2) Folgendes wird aufgehoben: a) der Beschluss des Schengener Exekutivausschusses vom 28.
Quelle: Visakodex, Verordnung (EG) Nr. 810/2009, gelesen am 2026-10-13.
| Im Rechtsakt | EC 810/2009 |
| CELEX | 32009R0810 |
| Gelesen am | 2026-10-13 |
Amtlicher Wortlaut
Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.
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(1) Die Artikel 9 bis 17 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 werden aufgehoben.
(2) Folgendes wird aufgehoben:
a) der Beschluss des Schengener Exekutivausschusses vom 28. April 1999 bezüglich der Aufhebung von Altfassungen des Gemeinsamen Handbuchs und der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion und Annahme der Neufassungen (SCH/Com-ex (99) 13) (die Gemeinsame Konsularische Instruktion einschließlich der Anlagen);
b) die Beschlüsse des Schengener Exekutivausschusses vom 14. Dezember 1993 bezüglich der Verlängerung des einheitlichen Visums (SCH/Com-ex (93) 21) und bezüglich der gemeinsamen Grundsätze für die Annullierung, Aufhebung und Verringerung der Gültigkeitsdauer einheitlicher Visa (SCH/Com-ex (93) 24), Beschluss des Exekutivausschusses vom 22. Dezember 1994 bezüglich des Austauschs von Statistiken über die Erteilung von Sichtvermerken (SCH/Com-ex (94) 25), Beschluss des Exekutivausschusses vom 21. April 1998 über den Austausch vor Ort von statistischen Angaben zur Visumerteilung (SCH/Com-ex (98) 12) und Beschluss des Exekutivausschusses vom 16. Dezember 1998 über die Einführung eines einheitlichen Dokuments zum Nachweis einer Einladung, einer Verpflichtungserklärung oder einer Aufnahmebescheinigung (SCH/Com-ex (98) 57);
c) die Gemeinsame Maßnahme 96/197/JI vom 4. März 1996 betreffend den Transit auf Flughäfen ( 22 ) ;
Der Artikel wird im amtlichen Wortlaut fortgesetzt.
Dieselbe Regel in anderen Rechtsakten
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- CRD Artikel 31 — Aufhebung von Rechtsakten
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