Artikel 51 — Hinweise zur Anwendung des Visakodexes in der Praxis
Visakodex, Verordnung (EG) Nr. 810/2009
Was sagt VISA-CODE Artikel 51?
Kurze Antwort, direkt aus dem amtlichen Wortlaut
Weisungen zur praktischen Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung werden nach dem Verfahren gemäß Artikel 52 Absatz 2 festgelegt.
Quelle: Visakodex, Verordnung (EG) Nr. 810/2009, gelesen am 2026-10-13.
| Im Rechtsakt | EC 810/2009 |
| CELEX | 32009R0810 |
| Gelesen am | 2026-10-13 |
Amtlicher Wortlaut
Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.
Weisungen zur praktischen Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung werden nach dem Verfahren gemäß Artikel 52 Absatz 2 festgelegt.
Der Wortlaut ist aus der amtlichen Quelle zitiert und ist keine Rechtsberatung. Ein nationales Gericht liest die Sprachfassung, die in seiner Jurisdiktion bindet.
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