Artikel 19 — Zulässigkeit

Visakodex, Verordnung (EG) Nr. 810/2009

Was sagt VISA-CODE Artikel 19?

Kurze Antwort, direkt aus dem amtlichen Wortlaut

(1) Das zuständige Konsulat prüft, ob — der Antrag innerhalb der in Artikel 9 Absatz 1 genannten Frist eingereicht worden ist, — dem Antrag die in Artikel 10 Absatz 3 Buchstaben a bis c genannten Unterlagen beigefügt sind, — die biometrischen Daten des Antragstellers erfasst wurden und, — die Visumgebühr entrichtet wurde.

Quelle: Visakodex, Verordnung (EG) Nr. 810/2009, gelesen am 2026-10-13.

Im RechtsaktEC 810/2009
CELEX32009R0810
Gelesen am2026-10-13

Amtlicher Wortlaut

Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.

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(1) Das zuständige Konsulat prüft, ob

— der Antrag innerhalb der in Artikel 9 Absatz 1 genannten Frist eingereicht worden ist,

— dem Antrag die in Artikel 10 Absatz 3 Buchstaben a bis c genannten Unterlagen beigefügt sind,

— die biometrischen Daten des Antragstellers erfasst wurden und,

— die Visumgebühr entrichtet wurde.

(2) Befindet das zuständige Konsulat, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllt sind, so gilt der Antrag als zulässig und das Konsulat

— wendet das in Artikel 8 der VIS-Verordnung beschriebene Verfahren an und

— prüft den Antrag weiter.

Gemäß Artikel 6 Absatz 1, Artikel 7 und Artikel 9 Absätze 5 und 6 der VIS-Verordnung werden die Daten ausschließlich von dazu ermächtigten Konsularbediensteten in das VIS eingegeben.

(3) Befindet das zuständige Konsulat, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllt sind, so ist der Antrag unzulässig, und das Konsulat hat unverzüglich

— das vom Antragsteller eingereichte Antragsformular und die von ihm vorgelegten Dokumente zurückzugeben,

— die erhobenen biometrischen Daten zu vernichten,

— die Visumgebühr zu erstatten und

— von einer weiteren Prüfung des Antrags abzusehen.

(4) Abweichend von dieser Regelung kann ein Antrag, der die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllt, aus humanitären Gründen oder aus Gründen des nationalen Interesses als zulässig betrachtet werden.

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