Muss ich beweisen, dass die Ware von Anfang an mangelhaft war?

Im ersten Jahr nicht. Eine Vertragswidrigkeit, die innerhalb eines Jahres nach Lieferung offenbar wird, gilt als bereits bei Lieferung vorhanden, es sei denn, der Verkäufer beweist das Gegenteil oder die Vermutung ist mit der Art der Ware oder des Mangels unvereinbar.

Die Mitgliedstaaten dürfen diese Frist auf zwei Jahre verlängern, mehrere haben das getan. Danach müssen Sie nachweisen, dass der Mangel bei Lieferung bestand.

Richtlinie (EU) 2019/771 (Warenkauf-Richtlinie), Artikel 11 · Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherbehörden

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