Wie lang darf die Arbeitswoche in der EU höchstens sein?
Die durchschnittliche Arbeitszeit einschließlich Überstunden darf 48 Stunden je Siebentageszeitraum nicht überschreiten. Der Durchschnitt wird in der Regel über einen Bezugszeitraum von bis zu vier Monaten berechnet.
Einzelne Wochen dürfen länger sein, solange der Durchschnitt 48 Stunden nicht übersteigt. Nationales Recht und Tarifverträge setzen oft niedrigere Grenzen.
Richtlinie 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie), Artikel 6, Artikel 16 · Europäische Kommission und die nationalen Arbeitsaufsichtsbehörden
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