Was gilt in der EU als kleines oder mittleres Unternehmen?

Ein mittleres Unternehmen hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Umsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Ein kleines Unternehmen hat weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Millionen Euro, ein Kleinstunternehmen weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro.

Die Beschäftigtenzahl muss immer erfüllt sein, dazu Umsatz oder Bilanzsumme. Partner- und verbundene Unternehmen werden mitgezählt, eine kleine Tochter eines großen Konzerns ist also kein KMU.

Empfehlung 2003/361/EG der Kommission (KMU-Definition), Annex, Artikel 2 · Europäische Kommission

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