Artikel 18 — Aufhebung

Fluggastrechte, Verordnung (EG) Nr. 261/2004

Was sagt Verordnung 261/2004 Artikel 18?

Kurze Antwort, direkt aus dem amtlichen Wortlaut

Die Verordnung (EWG) Nr. 295/91 wird aufgehoben.

Quelle: Fluggastrechte, Verordnung (EG) Nr. 261/2004, gelesen am 2026-10-14.

Im RechtsaktEU 261/2004
CELEX32004R0261
Gelesen am2026-10-14

Amtlicher Wortlaut

Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.

Die Verordnung (EWG) Nr. 295/91 wird aufgehoben.

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