Artikel 73 — Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Einreise-/Ausreisesystem (EES), Verordnung (EU) 2017/2226
Was sagt ENTRY-EXIT-SYSTEM Artikel 73?
Kurze Antwort, direkt aus dem amtlichen Wortlaut
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die vorliegende Verordnung gilt ab dem von der Kommission gemäß Artikel 66 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung bestimmten Zeitpunkt, mit Ausnahme der folgenden Bestimmungen, die ab dem 29.
Quelle: Einreise-/Ausreisesystem (EES), Verordnung (EU) 2017/2226, gelesen am 2026-10-13.
| Im Rechtsakt | EU 2017/2226 |
| CELEX | 32017R2226 |
| Gelesen am | 2026-10-13 |
Amtlicher Wortlaut
Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.
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Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die vorliegende Verordnung gilt ab dem von der Kommission gemäß Artikel 66 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung bestimmten Zeitpunkt, mit Ausnahme der folgenden Bestimmungen, die ab dem 29. Dezember 2017 gelten: Artikel 5, 36, 37, 38, 43, 51 der vorliegenden Verordnung, Artikel 61 Nummer 5 der vorliegenden Verordnung bezüglich des Artikels 17a Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, Artikel 61 Nummer 10 der vorliegenden Verordnung bezüglich des Artikels 26 Absatz 3a der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 und Artikel 62, 64, 65, 66, 68, 69 und 70 sowie Artikel 72 Absatz 2 der vorliegenden Verordnung.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.
Geschehen zu Brüssel am 30. November 2017.
Der Wortlaut ist aus der amtlichen Quelle zitiert und ist keine Rechtsberatung. Ein nationales Gericht liest die Sprachfassung, die in seiner Jurisdiktion bindet.
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