Artikel 73 — Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Einreise-/Ausreisesystem (EES), Verordnung (EU) 2017/2226

Was sagt ENTRY-EXIT-SYSTEM Artikel 73?

Kurze Antwort, direkt aus dem amtlichen Wortlaut

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die vorliegende Verordnung gilt ab dem von der Kommission gemäß Artikel 66 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung bestimmten Zeitpunkt, mit Ausnahme der folgenden Bestimmungen, die ab dem 29.

Quelle: Einreise-/Ausreisesystem (EES), Verordnung (EU) 2017/2226, gelesen am 2026-10-13.

Im RechtsaktEU 2017/2226
CELEX32017R2226
Gelesen am2026-10-13

Amtlicher Wortlaut

Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.

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Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Die vorliegende Verordnung gilt ab dem von der Kommission gemäß Artikel 66 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung bestimmten Zeitpunkt, mit Ausnahme der folgenden Bestimmungen, die ab dem 29. Dezember 2017 gelten: Artikel 5, 36, 37, 38, 43, 51 der vorliegenden Verordnung, Artikel 61 Nummer 5 der vorliegenden Verordnung bezüglich des Artikels 17a Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, Artikel 61 Nummer 10 der vorliegenden Verordnung bezüglich des Artikels 26 Absatz 3a der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 und Artikel 62, 64, 65, 66, 68, 69 und 70 sowie Artikel 72 Absatz 2 der vorliegenden Verordnung.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.

Geschehen zu Brüssel am 30. November 2017.

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