Einreise-/Ausreisesystem (EES), Verordnung (EU) 2017/2226
Digitale Erfassung von Drittstaatsangehörigen an den Schengen-Außengrenzen.
Wofür wir ihn lesen
Erfassung an der Grenze auf den Einreiseseiten; der Betrieb begann schrittweise ab dem 12. Oktober 2025.
Identität
| Art | Verordnung |
| Kennung | EU 2017/2226 |
| CELEX | 32017R2226 |
| Angenommen | 2017-11-30 |
| In Kraft | 2017-12-29 |
| Gilt ab | 2025-10-12 |
73 Artikel im Basisrechtsakt
Aufbau
Der Kapitelaufbau dieses Rechtsakts ist noch nicht im Register erfasst. Der amtliche Text führt ihn.
Artikel
73 Artikel sind im Register gelesen, mit je einer Adresse.
- 1 · Gegenstand
- 2 · Anwendungsbereich
- 3 · Begriffsbestimmungen
- 4 · Grenzen, an denen das EES betrieben wird, und Nutzung des EES an diesen Grenzen
- 5 · Aufbau des EES
- 6 · Ziele des EES
- 7 · Technische Architektur des EES
- 8 · Interoperabilität mit dem VIS
- 9 · Zugang zum EES zwecks Eingabe, Änderung, Löschung und Abfrage von Daten
- 10 · Allgemeine Grundsätze
- 11 · Automatisiertes Berechnungssystem und Verpflichtung zur Unterrichtung von Drittstaatsangehörigen über den verbleibenden zulässigen Aufenthalt
- 12 · Informationsmechanismus
- 13 · Web-Dienst
- 14 · Verfahren für die Eingabe von Daten in das EES
- 15 · Gesichtsbild von Drittstaatsangehörigen
- 16 · Personenbezogene Daten von visumpflichtigen Drittstaatsangehörigen
- 17 · Personenbezogene Daten von Drittstaatsangehörigen, die von der Visumpflicht befreit sind
- 18 · Personenbezogene Daten von Drittstaatsangehörigen, denen die Einreise verweigert wurde
- 19 · Hinzufügung von Daten bei Aufhebung, Annullierung oder Verlängerung einer Genehmigung für einen kurzfristigen Aufenthalt
- 20 · Hinzufügung von Daten bei Widerlegung der Annahme, dass ein Drittstaatsangehöriger die Voraussetzungen hinsichtlich der Dauer des zulässigen Aufenthalts nicht erfüllt
- 21 · Ausweichverfahren, wenn die Eingabe von Daten technisch nicht möglich ist oder für den Fall, dass das EES ausfällt
- 22 · Übergangszeitraum und Übergangsmaßnahmen
- 23 · Verwendung der Daten zum Zwecke der Verifizierung an den Grenzen, an denen das EES eingesetzt wird
- 24 · Nutzung des EES zur Prüfung und Bescheidung von Visumanträgen
- 25 · Nutzung des EES zur Prüfung von Anträgen auf Aufnahme in nationale Erleichterungsprogramme
- 26 · Zugang zu Daten zwecks Verifizierung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten
- 27 · Zugang zu Daten zwecks Identifizierung
- 28 · Speicherung von aus dem EES abgerufenen Daten
- 29 · Benannte Behörden der Mitgliedstaaten
- 30 · Europol
- 31 · Verfahren für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken
- 32 · Bedingungen für den Zugang der benannten Behörden zu EES-Daten
- 33 · Verfahren und Bedingungen für den Zugriff auf EES-Daten durch Europol
- 34 · Datenspeicherfrist
- 35 · Änderung und vorzeitige Löschung von Daten
- 36 · Erlass von Durchführungsrechtsakten durch die Kommission vor der Entwicklung des Systems
- 37 · Entwicklung und Betriebsmanagement
- 38 · Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und von Europol
- 39 · Zuständigkeit für die Verarbeitung von Daten
- 40 · Speicherung von Daten in nationalen Dateien und nationalen Einreise-/Ausreisesystemen
- 41 · Übermittlung von Daten an Drittstaaten, internationale Organisationen und private Stellen
- 42 · Bedingungen für die Übermittlung von Daten an einen Mitgliedstaat, der sich noch nicht am EES-Betrieb beteiligt, und an einen Mitgliedstaat, für den diese Verordnung nicht gilt
- 43 · Datensicherheit
- 44 · Sicherheitsvorfälle
- 45 · Haftung
- 46 · Führen von Protokollen durch eu-LISA und die Mitgliedstaaten
- 47 · Eigenkontrolle
- 48 · Sanktionen
- 49 · Datenschutz
- 50 · Recht auf Information
- 51 · Informationskampagne
- 52 · Recht auf Zugang zu und Berichtigung, Vervollständigung und Löschung von personenbezogenen Daten sowie auf Beschränkung ihrer Verarbeitung
- 53 · Zusammenarbeit zur Durchsetzung der Datenschutzrechte
- 54 · Rechtsbehelfe
- 55 · Überwachung durch die Aufsichtsbehörde
- 56 · Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten
- 57 · Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten
- 58 · Schutz personenbezogener Daten, auf die gemäß Kapitel IV zugegriffen wird
- 59 · Protokollierung und Dokumentierung
- 60 · Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen
- 61 · Änderung der Verordnung (EG) Nr. 767/2008
- 62 · Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011
- 63 · Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken
- 64 · Kosten
- 65 · Mitteilungen
- 66 · Aufnahme des Betriebs
- 67 · Ceuta und Melilla
- 68 · Ausschussverfahren
- 69 · Beratergruppe
- 70 · Schulung
- 71 · Handbuch
- 72 · Überwachung und Bewertung
- 73 · Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Sprachfassungen
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Nationales Recht
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| Nationales Recht | Kennung | Amtlicher Text |
|---|---|---|
| Schweden: Zeile noch nicht gelesen | — | Nationales Register |
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| Dänemark: Zeile noch nicht gelesen | — | Nationales Register |
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Amtlicher Text
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