Artikel 8 — Interoperabilität mit dem VIS

Einreise-/Ausreisesystem (EES), Verordnung (EU) 2017/2226

Was sagt ENTRY-EXIT-SYSTEM Artikel 8?

Kurze Antwort, direkt aus dem amtlichen Wortlaut

(1) eu-LISA richtet einen sicheren Kommunikationskanal zwischen dem Zentralsystem des EES und dem Zentralsystem des VIS ein, um die Interoperabilität zwischen dem EES und dem VIS zu ermöglichen.

Quelle: Einreise-/Ausreisesystem (EES), Verordnung (EU) 2017/2226, gelesen am 2026-10-13.

Im RechtsaktEU 2017/2226
CELEX32017R2226
Gelesen am2026-10-13

Amtlicher Wortlaut

Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.

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(1) eu-LISA richtet einen sicheren Kommunikationskanal zwischen dem Zentralsystem des EES und dem Zentralsystem des VIS ein, um die Interoperabilität zwischen dem EES und dem VIS zu ermöglichen. Direkte Abfragen zwischen dem EES und dem VIS können nur dann erfolgen, wenn dies sowohl in dieser Verordnung als auch in der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 vorgesehen ist. Das Abrufen von visumbezogenen Daten im VIS, der Import dieser Daten in das EES sowie die Aktualisierung der Daten aus dem VIS im EES erfolgen automatisch, sobald die betreffende Behörde den Vorgang eingeleitet hat.

(2) Aufgrund der Interoperabilität können die das EES verwendenden Grenzbehörden vom EES aus Abfragen im VIS durchführen, um

a) die visumbezogenen Daten direkt aus dem VIS abzurufen und in das EES zu importieren, um gemäß den Artikeln 14, 16 und 18 der vorliegenden Verordnung und Artikel 18a der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 den Ein-/Ausreisedatensatz oder den Einreiseverweigerungsdatensatz eines Visuminhabers im EES anzulegen oder zu aktualisieren;

b) die visumbezogenen Daten direkt aus dem VIS abzurufen und in das EES zu importieren, um im Falle der Annullierung, Aufhebung oder Verlängerung eines Visums den Ein-/Ausreisedatensatz gemäß Artikel 19 der vorliegenden Verordnung und den Artikeln 13, 14 und 18a der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 zu aktualisieren;

Der Artikel wird im amtlichen Wortlaut fortgesetzt.

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