Artikel 51 — Informationskampagne

Einreise-/Ausreisesystem (EES), Verordnung (EU) 2017/2226

Was sagt ENTRY-EXIT-SYSTEM Artikel 51?

Kurze Antwort, direkt aus dem amtlichen Wortlaut

Die Kommission begleitet in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten den Beginn des Betriebs des EES mit einer Informationskampagne, mit der die Öffentlichkeit und insbesondere Drittstaatsangehörige über die Zielsetzungen des EES, die im EES gespeicherten Daten, die Behörden, die …

Quelle: Einreise-/Ausreisesystem (EES), Verordnung (EU) 2017/2226, gelesen am 2026-10-13.

Im RechtsaktEU 2017/2226
CELEX32017R2226
Gelesen am2026-10-13

Amtlicher Wortlaut

Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU zu dieser CELEX-Nummer. Der Wortlaut steht wie veröffentlicht, nichts ist umgeschrieben oder zusammengefasst.

Die Kommission begleitet in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten den Beginn des Betriebs des EES mit einer Informationskampagne, mit der die Öffentlichkeit und insbesondere Drittstaatsangehörige über die Zielsetzungen des EES, die im EES gespeicherten Daten, die Behörden, die Zugriff haben, und die Rechte der betroffenen Person aufgeklärt werden. Derartige Informationskampagnen werden regelmäßig durchgeführt.

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