Habe ich in der EU ein Recht auf ein Bankkonto?
Ja. Jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU, auch Menschen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende, hat das Recht auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen. Die Bank muss innerhalb von 10 Arbeitstagen nach vollständigem Antrag entscheiden.
Ein Basiskonto umfasst Einzahlungen, Bargeldabhebungen, Lastschriften, Kartenzahlungen und Überweisungen. Die Entgelte müssen angemessen sein, oder das Konto ist kostenlos.
Richtlinie 2014/92/EU (Zahlungskontenrichtlinie), Artikel 16, Artikel 17 · Europäische Kommission und die nationalen Bankaufsichtsbehörden
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